Landesregierung fasst zum 1. Juli 2020 Corona-Verordnung neu

Mit zusätzlichen Lockerungen ab 1. Juli wird eine Neu- und Zusammenfassung der verschiedenen Corona-Verordnungen vollzogen.

(Lesezeit: 3 Minuten)

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Die erste Fassung der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg ist inzwischen mehr als drei Monate alt und seit dieser Zeit wurde sie mit Zusätzen und Überarbeitungen mehrfach erweitert und den aktuellen Begebenheiten angepasst. Diese Überarbeitungen haben in der Verordnung deutliche Spuren hinterlassen, so die Landesregierung. Im Ergebnis wurde der sowieso schon nicht einfache Text immer komplexer und teilweise auch missverständlicher. Daher mache die Landesregierung bei der Verordnung „Tabula Rasa“.

Statt die bestehende Verordnung mit einer weiteren Änderungsverordnung wieder anzupassen, gilt ab dem 1. Juli eine komplett neu gefasste Verordnung. „Damit haben wir eine klare und schlankere Verordnung geschaffen. Die Bürgerinnen und Bürger können jetzt leichter und schneller sehen, welche Regelungen für die jeweiligen Lebensbereiche gelten. Dafür wurde die Verordnung auch neu gegliedert“, so die Landesregierung in einer Mitteilung.

Die Paragrafen 1 bis 3 sind ein allgemeiner Teil. Hier finden sich die Zielsetzung (Paragraf 1) der Verordnung und die für alle Bürgerinnen und Bürger relevanten Regelungen. So enthält Paragraf 2 die allgemeinen Abstandsregeln und Paragraf 3 die Regelungen zur Maskenpflicht.

Die Paragrafen 4 bis 8 enthalten speziellere Regelungen, die aber für viele Bereiche gelten. Die Paragrafen geben zum Beispiel Empfehlungen, teilweise Verpflichtungen zum Einhalten von Abständen und dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie Musterregelungen zu Hygiene- und Arbeitsschutzanforderungen.

Die weiteren Paragraphen der Neufassung regeln bestimmte Lebenssituationen wie Ansammlungen, Veranstaltungen und Versammlungen gemäß den Grundgesetz-Artikeln zur Religions- und Versammlungsfreiheit. Zusätzlich gibt der Paragraph 20 Kommunen und Landkreise die Möglichkeit, auf konkrete Verhältnisse vor Ort zu reagieren und aus „wichtigen Gründen“ Abweichungen durch Allgemeinverfügung oder Verwaltungsakt zu erlassen.

Änderungen ab 1. Juli 2020

  • Im öffentlichen Raum dürfen sich dann, wie auch im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen.
  • Bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden ist kein Hygienekonzept nötig. Dies gilt etwa für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.
  • Veranstaltungen sind mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.

Regelung ab 1. August 2020

  • Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt.

Weiterhin verboten

  • Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.
  • Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiter untersagt.
  • Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes bleiben ebenfalls untersagt.

Grundlegende Punkte

  • Die Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.
  • Folgende Verordnungen sollen ab dem 1. Juli entfallen. Hier gelten dann die in der neuen Corona-Verordnung festgelegten Regelungen.
    • Vergnügungsstätten
    • Kosmetik und medizinische Fußpflege
    • Beherbergungsbetriebe
    • Freizeitparks
    • Gaststätten
    • Bordgastronomie
    • Veranstaltungen
    • Private Veranstaltungen
    • Indoor-Freizeitaktivitäten
    • Maskenpflicht in Praxen
Besim Karadeniz
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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.