Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht

Bewerbungsfrist bis 21. April 2023.

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Ab sofort sucht die Stadt Pforzheim Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 21. April 2023. Die Stadt Pforzheim sucht Personen, die ehrenamtlich am Amtsgericht Pforzheim und Landgericht Karlsruhe als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Aus den Interessenten stellt die Verwaltung Vorschlagslisten zusammen, die der Gemeinderat und der Jugendhilfeausschuss beschließen. Der Gemeinderat und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Schöffen sind mit Berufsrichtern gleichberechtigt. Durch sie fließen Lebenserfahrung, Rechtsbewusstsein und Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Urteilsfindung mit ein. Somit ergänzen sie die juristisch geprägte Sicht von Berufsrichtern. Sie sind ausschließlich dem Gesetz unterworfen und haben im Gerichtsverfahren die gleichen Rechte wie hauptamtliche Richter.

Wer kann sich bewerben?

Bewerberinnen und Bewerber müssen in Pforzheim wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Sie müssen Deutsche sein und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete et cetera) und Religionsdiener können nicht zu Schöffen gewählt werden.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

Die Onlineanträge und Bewerbungsformulare mit Informationen zu den Voraussetzungen für das Schöffen- und Jugendschöffenamt können auf www.pforzheim.de/schoeffen abgerufen werden. Die Bewerbungsformulare liegen ebenso an der Pforte des Neuen Rathauses aus.

Quelle(n): pm

Besim Karadeniz
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