Kultusministerium weist auf Schulpflicht mit Ausnahmen hin. (Lesezeit: < 1 Minute)
Das baden-württembergische Kultusministerium weist im Vorfeld der Bauernproteste, dass „ungeachtet eventueller Auswirkungen auf den Verkehr und Schülertransport“ der Unterricht am Montag regulär stattfinden werde.
Schülerinnen und Schüler, die wegen Ausfällen des öffentlichen Nah- oder Fernverkehrs nicht zur Schule kommen könnten und nicht über alternative Fahrtmöglichkeiten verfügten, dürften dem Präsenzunterricht ausnahmsweise fernbleiben, so das Ministerium weiter. In diesem Fall müsse die Schule unmittelbar darüber informiert werden, damit Schülerinnen und Schüler unter diesen Voraussetzungen als entschuldigt gelten könnten.