Autofahrer sollten besonders auf Schulkinder achten. Ratschläge für Eltern. (Lesezeit: 2 Minuten)
Die Sommerferien sind zu Ende und am morgigen Montag beginnt damit das neue Schuljahr. Ein Grund mehr für Autofahrer, auf die schwächsten Verkehrsteilnehmer noch mehr Acht zu geben, als sonst, vor allem in Bereichen rund um Schulen und Kindertagesstätten.
Hier ist vor allem an den Fußgängerüberwegen Vorsicht geboten. Zu Beginn des Schuljahres werden an vielen Schulen am Morgen und Mittag wieder Schülerlotsen die Überwege regeln. Als Verkehrshelfer mit entsprechender Ausbildung sind deren Anweisungen, den Verkehr auf Anforderung anzuhalten, übrigens Folge zu leisten.
Die Deutsche Verkehrswacht betont, dass es in über 60 Jahren Praxisbetrieb an den von Lotsen gesicherten Übergängen keinen einzigen tödlichen Verkehrsunfall gegeben habe.
Eltern in der Verantwortung
Für die Sicherheit von Kindern gibt die Polizei Ratschläge:
- Nicht immer ist der kürzeste Weg zur Schule auch der sicherste. Um beispielsweise die Fahrbahn sicher an einem Zebrastreifen oder einer Fußgängerampel zu überqueren kann ein kleiner „Umweg“ erforderlich sein.
- Ein regelmäßiges üben des Schulweges zusammen mit den Kindern, egal ob fußläufig, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann Unsicherheiten der Kinder beseitigen. Hierbei wird auch das Richtungshören sowie die Abstands- und Geschwindigkeitseinschätzung der Kinder geschult.
- Der Weg zur Schule sollte immer ohne Zeitdruck erfolgen.
- Gemeinsam mit Klassenkameraden den Schulweg zu bestreiten stärkt das Gemeinschafts- und Verantwortungsgefühl ihres Kindes.
- Durch das Tragen heller Kleidung sowie das Verwenden zusätzlicher Reflektoren werden Fußgänger frühzeitig gesehen. Hinweise auf die Möglichkeit des nicht Gesehen werden durch andere Verkehrsteilnehmer, weil man sich zum Beispiel im Toten-Winkel befindet, sollte dennoch thematisiert werden.
- Der Schulweg fordert die volle Konzentration. Ein Ablenken durch Handynutzung, das Tragen von Kopfhörern oder Fangespielen kann zu vermeidbaren Gefahrensituationen führen.
- Beim Transport von Kindern bis zum 12. vollendeten Lebensjahr die kleiner als 150 cm sind, ist die Mitnahme in Fahrzeugen mit Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur erlaubt, wenn spezielle Rückhalteeinrichtungen benutzt werden.