Bei Untersuchungen festgestellter Kanalrohrbruch erfordert Aufgrabung. Keine Sperrungen für den Verkehr. (Lesezeit: < 1 Minute)
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Ab Mittwoch, 1. Juli 2020, muss ein Teilbereich in der Östlichen Karl- Friedrich- Straße auf Höhe des Anwesens Nr. 110 wegen eines Kanalrohrbruchs aufgegraben werden. Der Kanalrohrbruch wurde im Rahmen einer routinemäßigen Untersuchung festgestellt.
Auf der Östlichen Karl-Friedrich- Straße wird der Verkehr Richtung Norden verschwenkt. Die Verkehrsbeziehungen können aufrecht erhalten werden. Die Arbeiten dauern voraussichtlich eine Woche.
Quelle(n): pm