Beschilderung für absolute Halteverbote gilt ab 16. April 2018. (Lesezeit: < 1 Minute)
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In der Kallhardtstraße werden ab Montag, 16. April 2018 Markierungsarbeiten an den Parkflächen am Straßenrand durchgeführt. Zu diesem Zweck sind seit heute Halteverbotsschilder aufgestellt, die für bestimmte Bereiche absolute Halteverbote definieren. Die Halteverbote gelten ebenfalls ab Montag.
Die Markierungen sind notwendig, da auf der Kallhardtstraße einseitig auf dem Bürgersteig geparkt werden darf und Zufahrten zu Parkplätzen eindeutig ausgezeichnet werden müssen.