Verschärfte Maskenpflicht ab 30. September

Das Land Baden-Württemberg passt die Corona-Verordnung des Landes rund um die Maskenpflicht an.

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Ab 30. September gibt es in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg weitere Anpassungen, die vor allem das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verschärfen:

Ab 30. September 2020 gilt die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung

  • für Kundinnen und Kunden in Gaststätten, Restaurants und Bars, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden,
  • in Freizeitparks und Vergnügungsstätten in geschlossenen Räumen und Wartebereichen,
  • beim praktischen Fahr-, Boots- und Flugschulunterricht und bei den praktischen Prüfungen.

Attestpflicht bei Maskenpflichtbefreie und Zutritts- und Teilnahmeverbot

Zusätzlich gilt bei Verstößen gegen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ein Zutritts- und Teilnahmeverbot. Bei Personen mit einer Befreiung der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen ist „in der Regel“ zudem ein Nachweis durch eine ärztliche Bescheinigung/Attest erforderlich.

Besim Karadeniz
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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.