Weitgehende „3G“-Regelung in Baden-Württemberg schon eine Woche früher

Nasenabstrich Symbolbild (Foto: Mufid Majnun, Unsplash.com)

Neue Regelung soll landesweit gelten. Veranstaltungen und Innenräume sollen zukünftig für Ungeimpfte nur mit Tests betreten werden können.

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Während sich die Bundesländer in der Ministerpräsidentenkonferenz in dieser Woche in Grundzügen darauf geeinigt haben, weitgehende Öffnungen von Veranstaltungen und Einrichtungen zu ermöglichen, wenn stattdessen die so genannten „3G“-Regelung („Geimpft – Genesen – Getestet“) einzuhalten sind und entsprechende Landesregelungen ab Montag, 23. August in Kraft treten lassen wollen, prescht Baden-Württemberg hier vor; hier sollen entsprechende Regelungen bereits kommenden Montag, 16. August 2021 in Kraft treten, und zwar landesweit und ohne Berücksichtigung der 7-Tage-Inzidenz in den jeweiligen Kreisen. Eine entsprechende Verordnung werde derzeit vorbereitet. Allgemein wird dieser Schritt von Beobachtern als ein deutliches Zeichen gewertet, Druck auf bisher impfunwillige Personen auszuüben, sich doch noch impfen zu lassen.

Damit sollen schon ab Montag für das Betreten von Innenräumen und Veranstaltungen gelten, dass eintretende Personen entweder einen gültigen Corona-Impfstatus oder eine Genesung von einer Covid-19-Erkrankung nachweisen müssen. Alternativ gilt auch der Nachweis mit einem Schnelltest. Im Gegenzug werden für Veranstaltungen die bisher geltenden Teilnehmerbegrenzungen gänzlich aufgehoben. Eine Testpflicht für Ungeimpfte gilt hierbei auch ausdrücklich für die Innengastronomie.

Für kulturelle Veranstaltungen im Innenbereich, sowie in Clubs und Diskotheken soll für Ungeimpfte künftig verschärfend ein PCR-Test erforderlich sein, der sich allerdings mit deutlich höherem Aufwand und mit Mehrkosten niederschlägt. Dies wird sich ab 11. Oktober dann auch direkt für Ungeimpfte bemerkbar machen, weil ab diesem Tag entsprechende Schnell- und PCR-Tests nicht mehr kostenlos sein sollen.

Außerdem verschärft diese neue Regelung einige Erleichterungen der bisherigen Inzidenzstufen 1 und 2; so müssen Ungeimpfte ab Montag nun auch wieder für den Besuch von Friseuren und körpernahen Dienstleistungen einen Schnelltest vorweisen.

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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen.