Ungeimpfte Personen sollen in Regionen mit höherem Infektionsgeschehen strengere Zugangsregeln zu Einrichtungen beachten müssen. (Lesezeit: 2 Minuten)
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In der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz wurden nach einer vorherigen Beschlussfassung einige Kernpunkte für Ungeimpfte festgehalten, um in der kommenden Erkältungssaison bei der zur befürchtenden „Vierten Welle“ auf ein erhöhtes Infektionsgeschehen reagieren zu können.
Stärkere Einschränkungen für Ungeimpfte
Ab bestimmten 7-Tage-Inzidenzwerten pro Stadt- und Landkreisen, die noch festzulegen sind und voraussichtlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein werden, sollen für ungeimpfte Personen, die auch nicht von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, stärkere Einschränkungen im täglichen Leben gelten. Die bisherigen „3G-Regelungen“ („Geimpft – Genesen – Getestet“) sollen hier verschärft werden auf „2G-Privilegien“ („Geimpft – Genesen“).
Kernstück dabei ist voraussichtlich eine Testpflicht für den Zugang zu folgenden Einrichtungen:
- Krankenhäuser und Pflegeheime
- Innengastronomie
- Veranstaltungen und Feste in Innenräumen
- Präsenzgottesdienste
- Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen
- Sport im Innenbereich
- Beherberung in Hotels etc.
Erforderlich sind bei Tests ein Schnelltest einer zertifizierten Teststelle, der maximal 24 Stunden alt sein darf oder ein PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Anvisiert ist, dass diese erweiterten Testpflichten schon ab dem 23. August 2021 gelten sollen, abhängig von entsprechenden Landesregelungen, die diese Regelung in entsprechende Corona-Verordnungen festlegen müssen.
Kosten für bisher kostenlose Bürgertests
Ab dem 11. Oktober 2021 sollen bisher kostenlose Bürgertests für ungeimpfte Personen kostenpflichtig werden, um einen zusätzlichen Anreiz für Ungeimpfte zu schaffen, sich doch noch impfen zu lassen. Weiterhin kostenlos bleiben sollen Bürgertests jedoch für Schwangere, Kinder, Jugendliche und für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.