Im Einzelhandel gilt wieder 3G. Landesregierung will Stufensystem überarbeiten und diese Woche wieder in Kraft setzen.
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Die Verwirrung um die Zugangsregelungen im Einzelhandel ist komplett: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat heute die strengen Regelungen für den Einzelhandel im Land gekippt. Hier galt bis dato in der Alarmstufe II, die derzeit noch ausgerufen ist, dass im Einzelhandel der Zutritt in Geschäften nur nach der 2G-Regel gestattet ist. Kunden mussten also entweder einen vollständigen Impfschutz oder einen Genesenenstatus nachweisen. Ungeimpften oder noch nicht vollständig geimpften Personen war der Zutritt nicht möglich.
Nach der heute gekippten Regelung, die erst letzte Woche von der Landesregierung von der Lage in den Krankenhäusern entkoppelt wurde, gelten nun im Einzelhandel die 3G-Regelungen. Somit dürfen auch Ungeimpfte mit einem tagesaktuellen Test in Geschäfte einkaufen. Die Regelung gilt ab sofort.
Das Verwaltungsgericht gab in seinem Urteil einer Betreiberin eines Schreibwarengeschäfts aus dem Ortenaukreis Recht. Das Gericht argumentierte hierbei, dass „erhebliche Grundrechtsbeschränkungen nicht abgekoppelt von der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz angeordnet werden könnten“.
Die Landesregierung möchte indes das Stufensystem noch in dieser Woche wieder in Kraft setzen, allerdings mit angepassten Regelungen innerhalb der Stufen. Die Ausbreitung der Omikron-Variante mache dies notwendig.