Schäden werden vom Gutachter der ausführenden Firma und dem Planungsbüro zugeordnet. (Lesezeit: 2 Minuten)
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Nachdem im Jahr 2017, zwei Jahre nach seiner Inbetriebnahme, am Dach des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) erste Risse an der Außenhaut festgestellt wurden, läuft dazu ein von der Stadt Pforzheim angestrengtes Beweissicherungsverfahren. Hierbei wurde vom Gericht ein Gutachten zur Schadensaufnahme beauftragt, bei dem ein externer Sachverständiger Fehler beim Bau des Busbahnhofs festgestellt hat. Dabei handle es sich nach Aussage der Stadt um folgende Fehler:
- Nicht fachgerechte Ausführung des geplanten Trockenbaubekleidungssystems,
- fehlende Dehnungsfugen,
- Versäumnisse bei der Objektüberwachung in Kombination mit
- einer unzureichenden Planung des Dachrandanschlussdetails im Übergang des Foliendachs zum gerundeten Wandbereich
Im Gutachten werden als Verursacher sowohl die ausführende Firma, als auch das Planungsbüro identifiziert. Die Fragen, die alle Beteiligten zum Gutachten stellen konnten, werden derzeit vom Sachverständigen in das Gutachten eingearbeitet, bevor dann das ergänzte Gutachten an das Gericht übergeben wird und der Gutachter möglicherweise vor Gericht noch persönlich angehört wird.
Das bedeutet im Umkehrschluss dann aber auch, dass die Schäden am Zentralen Omnibusbahnhof so lange nicht behoben werden können und auch eine Reinigung der Überdachung nicht möglich ist, dass sich, so die Stadt, nicht ausschließen lässt, dass sich durch die Reinigungsarbeiten das Schadensbild verändert. Generell sieht die Stadt jedoch keine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Standsicherheit.