Abgabe von Feststellungserklärung zur Grundsteuerform derzeit nicht möglich. Umsatzsteuervoranmeldungen nicht betroffen. (Lesezeit: < 1 Minute)
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Die Erfordernis für eine Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform führt zu größeren Schwierigkeiten bei genau dem Portal, bei dem diese Erklärung elektronisch abgegeben werden muss. Seit dem Wochenende ist auf dem Steuerportal der Landesfinanzbehörden, das so genannte „ELSTER-Portal“, ein Zugang mit bestehenden ELSTER-Zugangsdaten zur schwer oder schlicht gar nicht möglich. Entsprechende Zugangsversuche enden in einer Dauerschleife.
Verzögerungen gibt es auch bei der Ausstellung von neuen Zugangsdaten zum ELSTER-Portal, bei der unter anderem ein Brief an den Steuerpflichtigen versendet werden muss. Von der Überlastung des ELSTER-Portals ist nicht die Abgabe von Vorsteueranmeldungen betroffen, die heute von Unternehmen regulär für den Monat Juni beziehungsweise für das 2. Quartal abgegeben werden müssen.
Neben der immer noch bestehenden Möglichkeit, die Feststellungserklärung per papiernem Formular gegenüber dem Finanzamt abzugeben, genügt aber auch warten – die Feststellungserklärung muss von Grundstücksbesitzern erst bis spätestens 31. Oktober 2022 abgegeben werden.