FDP-Fraktion will Deckelung bei der Grundsteuer

Haus Symbolbild (Foto: Tierra Mallorca via Unsplash.com)

Änderung des Hebesatzes der Grundsteuer B soll "unverhältnismäßige Belastungen" für Grundstücksbesitzer vermeiden.

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Im Vorfeld zum Vollzug der Grundsteuerreform hatte Oberbürgermeister Peter Boch Mitte Juni seiner Befürchtung Ausdruck gegeben, dass bei bestimmte Grundstückskonstellationen eine starke Erhöhung der Grundsteuer möglich sein, bis hin zu einer Verzehnfachung.

Die FDP-Gemeinderatsfraktion reagiert im Hinblick auf die Rückmeldungen des Oberbürgermeisters mit einem Gemeinderatsantrag zum Hebesatz der so genannten „Grundsteuer B“ die Steuerlast für Grundstücke mit Einführung der neuen Grundsteuer ab dem Jahr 2025 auf maximal das
Vierfache der Summe festlegt, die heute entrichtet werden muss. Die Grundsteuer B gilt für Wohngrundstücke, gewerbliche Grundstücke, zu sonstigen Zwecken privat oder öffentlich genutzte Grundstücke und auch für unbebaute Grundstücke, sofern diese nicht der Grundsteuer C unterliegen. Diese Anpassung solle auch dann erfolgen, so die Fraktion, wenn der Stadt dadurch weniger Steuereinnahmen aus der Grundsteuer B zur Verfügung stehen, als bisher. „Das wird zu Mindereinnahmen bei der Stadt führen, denn die Steuerlast reduziert sich damit für alle Bürger der Stadt“, so Fraktionsvorsitzender Hans-Ulrich Rülke. Man schütze aber damit auch jene vor „unverhältnismäßigen Belastungen“, für die das „grün-schwarze Vorhaben einer völlig überzogenen Steuererhöhung um tausend Prozent“ gleichkomme.

Es stelle sich auch die soziale Frage, so FDP-Stadträtin Monika Descharmes: „Jemand der auf großem Grund wohnt, pflegt in der Regel auch einen großen Garten“. Das erhalte biologische Vielfalt, erzeuge „Klimaresilienz“ für die Stadt Pforzheim und habe mit dem verfügbaren Einkommen wenig zu tun, da die Wohnfläche bei der neuen Besteuerungsgrundlage überhaupt nicht erfasst werde, sondern ausschließlich die Grundstücksgröße. „Wir halten es deshalb für angebracht, den Hebesatz so zu wählen, dass aufgrund der Landesregelungen niemand aus seiner Bleibe vertrieben wird und zudem jenen mehr Kaufkraft bleibt, die in Mehrfamilienhäusern wohnen.“ Deshalb solle der künftige Hebesatz nach dem Willen der FDP-Fraktion so gewählt werden, dass die Maximalbelastung nicht „ins Uferlose“ gehe.

Besim Karadeniz
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