Anträge im Gemeinderat zur Personalsituation in der Stadtverwaltung

Gemeinderatssaal Pforzheim

Stadt soll die Personalsituation evaluieren und Konzepte für das Anwerben von Führungspersonal entwickeln. FW/UW fordern flexible Leistungsvergütung.

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Eine Prüfung der Personalsituation im Hinblick auf die kommende Berentung und Pensionierung der so genannten „Babyboomer“, also der geburtenstarken Jahrgänge nach dem Zweiten Weltkrieg beantragt die CDU-Gemeinderatsfraktion. Aufgrund dieser Situation müssten in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Stellen, auch in Führungspositionen, neu besetzt werden. Verschiedene Personalinstitute, so die Fraktion in einer Mitteilung, gingen von regelrechten „Wellen“ aus, die den deutschen Arbeitsmarkt generell und damit auch die Verwaltung treffen würden, wenn die geburtenstarken Jahrgänge aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Es sei wichtig, sich über die Auswirkungen dieser Berentungen und Pensionierungen „klar zu sein“ und ein längerfristiges Konzept zu haben, wie diese Stellen wieder besetzt
werden können.

Inhalt dieser Konzepte könnten „die gezielte Heranführung jüngerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Führungspositionen“ sein. Auch durch verschiedene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen können Beschäftigte gezielt für weiterführende Aufgaben qualifiziert werden. Daneben sei ein überzeugendes Marketingkonzept wichtig, um für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiv zu sein, ebenso die Ausweitung von Ausbildungsangeboten.

Forderung nach flexibler Leistungsvergütung städtischer Mitarbeiter

„Für die vielen freien und damit nicht besetzten Stellen in Behörden der Stadt Pforzheim benötigen wir ein Lösungskonzept“, so die Fraktion Freie Wähler/Unabhängige Bürger in einer Mitteilung. Wichtig sei es, einen Ausgleich für die Mehrarbeit zu schaffen sowie einen Anreiz für Bewerberinnen und Bewerber, denn es werde immer schwieriger, freie Stellen zu besetzen. Unterbesetzte Stellen seien im Baudezernat, der Ausländerbehörde zu verzeichnen, ebenso fehlten Fachangestellten für Bäderbetriebe oder Vollzugsbeamten, um nur einige Beispiele zu nennen.

Hierzu beantragt die Fraktion zusammen mit der CDU-Fraktion, dass 30 Prozent aus nicht verbrauchtem Personalaufwand, das heißt der Differenz aus Personalkostenbudget im Haushalt und den tatsächlichen angefallenen Personalkosten, den jeweiligen Amtsleitern und Amtsleiterinnen zur Verfügung gestellt werden sollten, damit diese die Mittel an ihre städtischen Mitarbeiter als „Sonder- beziehungsweise Leistungszulagen“ weitergeben können. Dieses Modell solle zunächst über  eine Versuchsphase von zwei Jahren gehen.

Dieses Modell wäre sowohl für die Angestellten als auch für die Beamten eine „Anerkennung“ für Ihre (Mehr-)Arbeit und bedeute auch im regionalen „Bewerbungs-Wettbewerb“ einen Vorteil, gerade um Angestellte, die nach dem TVöD vergütet werden. Diese Leistungszulagen würden sich „äußerst gerecht“ gestalten, da sie nur in Ämtern erfolgen würden, in denen mangels Mitarbeitenden Mehrarbeit/Mehrbelastung entstehen.

Quelle(n): pm

Besim Karadeniz
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