Versammlungsrecht darf nicht pauschal eingeschränkt werden, so das Bundesverwaltungsgericht.
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat bekanntgegeben, dass die Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Pforzheim im Streitfall mit der Bürgerinitiative „40 Days for Life“ abgewiesen wurde. Damit hat die Stadt Pforzheim das Verfahren endgültig in der letzten Instanz verloren, weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich. Das Gericht gelangte zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Revision nicht erfüllt sind. Eine generalisierende Festlegung auf einer fallübergreifenden Ebene sei nicht möglich und daher könne diese Frage nicht in einer Revision geklärt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht betonte in seiner Entscheidung, dass es bei Versammlungen wie „40 Days for Life“ auf die Umstände des Einzelfalls ankomme, um festzustellen, inwieweit das Versammlungsrecht durch das Persönlichkeitsrecht der schwangeren Frauen eingeschränkt werde. Mit dieser Entscheidung bekräftigt das Gericht die Bedeutung einer sorgfältigen Abwägung zwischen dem Versammlungsrecht und dem Persönlichkeitsrecht. Der Schutz der schwangeren Frauen vor unzumutbaren Belästigungen und Einschüchterungen muss gewährleistet sein, das Versammlungsrecht darf jedoch nicht pauschal eingeschränkt werden.
OB bedauert Entscheidung des BVG
Angesichts der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts äußerte Oberbürgermeister Peter Boch sein Bedauern: „Wir haben uns sehr für eine Revision eingesetzt und bedauern, dass diese nicht zugelassen wurde. Die rechtliche Bewertung wird zukünftig von den Umständen jedes Einzelfalls abhängen, was eine individuelle Prüfung jeder Versammlung erfordert. Eine allgemeingültige Klärung auf übergeordneter Ebene zu diesem sensiblen Thema wäre von großer Bedeutung gewesen.“ Dennoch werde die Verwaltung die Entscheidung des Gerichts akzeptieren und die Auswirkungen dieser Entscheidung sorgfältig prüfen.
Der Fall „40 Days for Life“ bezieht sich auf die Präsenz von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern vor Schwangerschaftsberatungsstellen. Die Stadt Pforzheim hatte versucht, die Versammlungen der Bürgerinitiative einzuschränken und argumentiert, dass das Persönlichkeitsrecht der schwangeren Frauen beeinträchtigt werde.
Quelle(n): pm