Durch die Mehrwertsteueranpassung droht vielen Kunden eine Schätzung bei der Anpassung der Abschlagszahlung.
(Lesezeit: 2 Minuten)Ab dem morgigen Montag, 1. April 2024 wird für die meisten Gaskunden in Deutschland die Beschaffung des Energieträgers spürbar teurer. Grund dafür ist die vorübergehende Mehrwertsteuerabsenkung, die zum 31. März 2024 wegfällt. Das heißt, dass Erdgas nun nicht mehr mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent berechnet wird, sondern wieder mit 19 Prozent. Das ergibt eine Steigerung von mehr als 11 Prozent zum vorherigen Bruttopreis.
Für Kunden mit einem Gaszähler ergibt sich hier ein Problem, denn während klar ist, dass der höhere Mehrwertsteuersatz ab dem 1. April gilt, weiß Ihr Gasversorger zunächst einmal nicht, bei welchem Verbrauchsstand die neue Abrechnung beginnen wird. Wurde beispielsweise Ihr Gaszähler das letzte Mal vor einigen Monaten abgelesen, müssen die Verbrauchswerte zum heutigen Tage anhand von früheren Verbrauchswerten hochgerechnet werden, denn aus dieser Verbrauchsprognose errechnet sich der monatliche Abschlag.
Für eine genaue Dokumentation empfiehlt sich daher, genau jetzt, am heutigen 31. März oder spätestens am 1. April 2024, den Gaszähler einmal abzulesen und den Zählerstand zeitnah mit genauer Angabe des Ablesezeitpunktes zu melden.