Regierungspräsidium sieht keine Genehmigungsfähigkeit, da der Wirtschaftsplan "genehmigungspflichtige Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen" enthalte. (Lesezeit: 5 Minuten)
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Das Regierungspräsidium Karlsruhe lehnt die Vorlage des Wirtschaftsplans 2018 des Eigenbetriebs Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe in Teilen ab und wird dafür keine Genehmigung erteilen. Das teilten Vertreter des Regierungspräsidiums in einem Gespräch mit Oberbürgermeister Peter Boch und Erstem Bürgermeister Dirk Büscher mit. Der Grund dafür: Der Wirtschaftsplan sieht einen dauerhaften Zuschuss des Bäderbereichs aus Mitteln des Kernhaushalts vor, um damit die geplanten Bäder-Neubauten des Emma-Jaeger-Bads und des Stadtteilbads in Huchenfeld zu ermöglichen. Dies stelle „ein einseitiges Abweichen“ vom beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzept „mit negativen Auswirkungen auf den Kernhaushalt der Stadt“ dar , so das Regierungspräsidium in einer schriftlichen Zusammenfassung.
Das im Jahr 2016 vom Gemeinderat beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept sei die Grundlage für die Genehmigung des Doppelhaushalts 2017/2018 gewesen. Es sehe ab dem Jahr 2020 keine Zuwendungen mehr aus dem städtischen Haushalt vor. Abweichend davon enthalte der jetzt vorgelegte Wirtschaftsplan aber den „Einstieg in Investitionsvorhaben im Bäderbereich von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung“ und damit verbundene „genehmigungspflichtige Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen“. Diese seien nicht genehmigungsfähig. Aus Sicht des Regierungspräsidiums müsse die Stadt zwingend ein schlüssiges, verbindliches und strategisches Gesamtkonzept für die Bäder erarbeiten, das die Vorgaben der Haushaltskonsolidierung einhalte.
Für Oberbürgermeister Peter Boch und Ersten Bürgermeister Dirk Büscher kommt die Mitteilung des Regierungspräsidiums nicht überraschend: „Es ist die Situation eingetreten, vor der wir wiederholt und sehr eindringlich in einem über Monate geführten Dialog und letztendlich im Gemeinderat gewarnt haben“. Dennoch wurde im vergangenen März der Neubau des Emma-Jaeger-Bads und des Stadtteilbads Huchenfeld ohne jede Gegenfinanzierung beschlossen. „Schuldzuweisungen helfen uns aber nicht weiter“, betont der Rathauschef. „Wir müssen jetzt sehr schnell mit dem Gemeinderat ins Gespräch gehen, um die vorhandenen Lösungsmöglichkeiten zu erörtern“.
Theoretisch zwei Möglichkeiten zur Lösung
Theoretisch gebe es zwei Möglichkeiten. Erstens, zurück zur ursprünglichen Vorlage der Verwaltung, für die Oberbürgermeister und Bäderdezernent intensiv warben: „Mit dieser Vorlage werden die Vorgaben der Haushaltskonsolidierung eingehalten, gleichzeitig holt sie das Maximale aus dem zur Verfügung stehenden Budget heraus, bei einer klaren Priorität auf dem Schul- und Vereinsschwimmen.“ Zur Erinnerung: Der Vorschlag sieht den Bau eines Kombibades auf dem Gelände des heutigen Wartbergs sowie die langfristige Sicherstellung der Schulbäder Brötzingen (Fritz-Erler-Bad) und Buckenberg vor. Erster Bürgermeister Dirk Büscher warb damals außerdem für das Stadtteilbad Huchenfeld, dessen Finanzierung aus dem Steuerhaushalt aufgrund der geringeren Mittelzuwendungen eher denkbar gewesen wäre. Zudem hat die Verwaltung im vergangenen Jahr weitere Varianten einer Bäderlandschaft vorgestellt, die ab 2020 ohne Zuschuss aus dem Kernhaushalt auskommen würden.
Die zweite Möglichkeit ist nur eine theoretische Option, da sie die beschlossenen Einsparungen aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept konterkarieren würde: Denn selbst wenn eine Gegenfinanzierung der beiden Bäder-Neubauten im Steuerhaushalt gefunden werden könnte, müsste der Zuschuss an den EPVB weiter fließen; ein Einverständnis des RPs wäre keineswegs gewiss. Zumal es ausgesprochen schwierig werden dürfte, im Gemeinderat einen Konsens darüber zu finden. Schmerzhafte Einschnitte an anderer Stelle wären unvermeidbar. Kurzum: „Es ist sehr unwahrscheinlich, eine entsprechende Gegenfinanzierung zu finden, die von allen maßgeblichen Akteuren – einschließlich des RPs – mitgetragen wird“, so OB und EBM.
Welche Entscheidung auch immer getroffen wird, klar ist: „Am Ende müssen wir einen Haushaltsplan vorlegen, der die Vorgaben des Haushaltskonsolidierungskonzepts einhält und das Defizit weiter abschmilzt“, betont der Oberbürgermeister. Welche Konsequenzen hat eine Ablehnung des Wirtschaftsplans durch das RP aber für den Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe (EPVB)? Zunächst mal dürfen keine Mittel für die weiteren Planungen der beschlossenen Bäder-Neubauten ausgegeben werden. Das laufende Geschäft des EPVB kann dagegen weitergeführt werden, da sich die Ablehnung nur auf die Bäder bezieht. Oberbürgermeister Boch und EBM Büscher empfehlen daher eine Zustimmung des Wirtschaftsplans im Gemeinderat. Der Dank beider gilt zudem dem EPVB, der unter Hochdruck den Wirtschaftsplan 2018 erarbeitet hat. „Es war uns sehr wichtig, den Wirtschaftsplan noch vor der Gemeinderatssitzung am 24. Juli mit dem Regierungspräsidium zu besprechen, um so mit klaren Botschaften in das Gremium gehen zu können.“
Quelle(n): pm