Landesweite Ausgangsbeschränkungen ab Samstag

Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr werden ab morgigem Samstag landesweit eingeführt.

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Das starke diffuse Corona-Infektionsgeschehen, also eine immer schwerer werdende Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten, sorgt nun in Baden-Württemberg für weitere, strengere Einschränkungen.

Deshalb treten ab morgigem Samstag, 12. Dezember 2020, nun landesweite Ausgangsbeschränkungen in Kraft, die in unterschiedlichen Ausprägungen zu allen Tageszeiten gelten.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen

Von 20 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur aus „triftigen Gründen“ möglich. Zu diesen Gründen gehören laut Landesregierung:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  • Inanspruchnahme medizinischer, auch veterinärmedizinischer Leistungen,
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen,
  • Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs,
  • Besuch von religiösen Veranstaltungen,
  • Besuch von privaten Feiern in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember.

Ausgangsbeschränkungen am Tage

Ab morgigem Sonntag gelten auch tagsüber zwischen 5 und 20 Uhr Ausgangsbeschränkungen und ebenfalls ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu diesen Gründen gehören neben den Regelungen für die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen beispielsweise:

  • Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts,
  • Erledigung von Einkäufen,
  • Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen,
  • Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien,
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz („Versammlungsfreiheit“).

Ausschank- und Trinkverbot für alkoholische Getränke

Die Erfahrung der vergangenen Wochen zeige, so die Landesregierung, „dass es rund um Buden und Läden mit Alkoholausschank immer wieder zu Bildung von größeren Gruppen und zahlreichen Verstößen gegen die AHA-Regel“ gekommen sei.

Daher gilt ebenfalls ab dem morgigen Samstag, 12. Dezember 2020, an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ein Ausschank- und Konsumverbot für alkoholische Getränke.

Besim Karadeniz
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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.