Maskenpflicht in der Innenstadt bis Ende Januar verlängert

Selbstangefertigte "Community-Maske"

ufgrund der anhaltend hohen Inzidenzwerte in Pforzheim wird auch weiterhin in bestimmten Fußgängerbereichen in Pforzheim eine uneingeschränkte Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske gelten.

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Die Stadt Pforzheim und das auch für die Stadt zuständige Gesundheitsamt beim Landratsamt Enzkreis haben sich entschieden, die Vorgabe mit einer neuen Allgemeinverfügung bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Die bisherige Regelung ist ausgelaufen. Daher wird die Allgemeinverfügung noch heute, 11. Januar 2020, auf der Homepage des Landratsamtes Enzkreis notverkündet. Auch die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht innerhalb von Fußgängerbereichen eine Maskenpflicht vor. Allerdings gibt es dafür Ausnahmen. So gilt die Verpflichtung nicht, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.

Zu den von der „uneingeschränkten Maskenpflicht“ betroffenen Fußgängerbereichen zählen

  • die Westliche Karl-Friedrich-Straße 1 bis zur Kreuzung mit der Goethestraße
  • die Leopoldstraße zwischen Kreuzung Westliche Karl-Friedrich-Straße und Kreuzung Zerrennerstraße.

Die Regelung gilt hier werktags zwischen 7 und 19 Uhr, ein Abnehmen der Maske ist auch zum Essen, Trinken oder Rauchen nicht zulässig.

„Da das Infektionsgeschehen in Pforzheim nach wie vor in einem kritischen Bereich liegt, können wir auf die uneingeschränkte Maskenpflicht als wichtiges Instrument zum Schutz der Bevölkerung nicht verzichten“, sagt Oberbürgermeister Peter Boch. Der Vorteil der Regelung gegenüber der in der Verordnung des Landes Baden-Württemberg festgeschriebenen Maskenpflicht liege in ihrer Unmissverständlichkeit. „Niemand kann sich hinter Ausreden verstecken“, so der OB. Dadurch könnten auch Verstöße leichter geahndet werden.

Trotz der allgemeinen Schließung vieler Ladengeschäfte seien in den genannten Straßenabschnitten im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr noch sehr viele Menschen unterwegs. Die näher beschriebenen Straßen bilden die zentrale Innenstadt von Pforzheim und sind gleichzeitig zentraler Ein- und Umsteigeplatz des Omnibusverkehrs nahezu aller Linien des Stadtverkehrs, die von großen Teilen der Bevölkerung genutzt werden. Ein sicheres Einhalten des Mindestabstands sei daher auch nach der allgemeinen Schließung der Ladengeschäfte in diesen Straßenabschnitten zu den vorbenannten Zeiten nicht möglich.

Quelle(n): pm

Besim Karadeniz
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