Maskenpflicht in Fußgängerzonen auf anderer Grundlage

Selbstangefertigte "Community-Maske"

Maskenpflicht gilt in Fußgängerzonen weiterhin auf Basis der Corona-Verordnung des Landes.

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Zum 31. Januar 2021 läuft die Allgemeinverfügung der Stadt für eine Maskenpflicht in bestimmten Teilen der Pforzheimer Fußgängerzone planmäßig aus und wird nicht verlängert.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ab diesem Zeitpunkt die Regelungen der baden-württembergischen Corona-Verordnung gelten. Das bedeutet, dass in allen Fußgängerzonen (und damit beispielsweise auch in Brötzingen) nach wie vor grundsätzlich Masken getragen werden. Es sind jetzt lediglich Ausnahmen, wie beispielsweise für den Verzehr von Lebensmitteln, möglich. „Erfreulicherweise sind die Infektionszahlen in den letzten Tagen etwas gesunken“, erläutert Oberbürgermeister Peter Boch. Trotzdem sei es wichtig, die Disziplin beim Maske-Tragen weiter aufrecht zu halten.

Der Rathauschef zieht ein positives Fazit: „In den Fußgängerbereichen ist kaum noch jemand ohne Maske unterwegs.“ Das sei auch auf die verschärfte Maßnahme zurückzuführen. „Die Pforzheimerinnen und Pforzheimer haben die Regelung mit der Zeit sehr gut umgesetzt und angenommen und damit einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet.“ Es sei wichtig, diese gelernte Verhaltensweise weiterhin beizubehalten.

Quelle(n): pm

Besim Karadeniz
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