Stadt appelliert zu Corona-Tests zum Schulbeginn

Nasenabstrich Symbolbild (Foto: Mufid Majnun, Unsplash.com)

Schuljahr beginnt mit inzidenzunabhängiger Maskenpflicht. Mobile Impfaktionen werden angeboten.

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Das neue Schuljahr beginnt am kommenden Montag, 13. September 2021, und damit verbunden ist der Wille der Landesregierung, den Unterricht wieder so normal wie möglich in Schulen zu halten.

Mit Start zum neuen Schuljahr besteht an den Schulen grundsätzlich wieder Präsenzpflicht. Schülerinnen und Schüler können in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird, dass für sie oder eine mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person das Risiko eines besonders schweren Verlaufs der Krankheit Covid-19 besteht.

Die Stadt Pforzheim weist die Schülerinnen und Schüler der Pforzheimer Schulen zum Ende der Schulferien nochmal auf die Möglichkeit eines kostenlosten Corona-Tests hin. „Ich möchte an alle Schülerinnen und Schüler appellieren, sich noch vor dem Schulbeginn testen zu lassen. Nur so können wir gemeinsam das Risiko zur Verbreitung des Virus innerhalb unserer Schulen eindämmen“, so Sozialdezernet Frank Fillbrunn. Das vorsorgliche Testen vor dem Schulbeginn am 13. September soll zu einem sichern Start beitragen und der Verbreitung aktiv entgegenwirken. Das Risiko eine unentdeckte Corona-Infektion in die Schulen zu tragen ist vor allem aufgrund der ausgesetzten Testungen während der Ferienzeit erhöht.

Unter dem Link https://www.enzkreis.de/Online-Dienste/Corona-Teststellen/ sind sämtliche Teststellen in Pforzheim und dem Enzkreis inkl. Öffnungszeiten aufgelistet. Außerdem bietet das Amt für Bildung und Sport für Schülerinnen und Schüler sogenannte Mobile Impfaktionen an, die von Mobilen Impfteams noch im September 2021 durchgeführt werden können.

Maskenpflicht an Schulen

Ab dem ersten Schultag gilt nach der Fassung der Corona-Verordnung Schule vom 28. August 2021 die so genannte „inzidenzunabhängige Maskenpflicht“, die das Tragen einer Schutzmaske für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend macht. Dabei gelten die selben Ausnahmen, wie bisher:

  • im fachpraktischen Sportunterricht,
  • im Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten,
  • in Zwischen- und Abschlussprüfungen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen eingehalten wird,
  • bei der Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken),
  • in den Pausenzeiten außerhalb der Gebäude,
  • für Schwangere, die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz im Unterricht eingesetzt werden können, sofern der Abstand von 1,5 Metern zu allen Personen immer sicher eingehalten werden kann.
Besim Karadeniz
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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.