Scharfe Corona-Regelungen ab morgen in Pforzheim und Enzkreis – Weihnachtsmarkt abgesagt

Verkünden und erläutern die Allgemeinverfügung, von links: Michael Schmidt (Bürgermeister von Neulingen und Sprecher der Enzkreis-Bürgermeister), Bürgermeister Dirk Büscher, Oberbürgermeister Peter Boch, Enzkreis-Landrat Bastian Rosenau

Empfindliche Einschränkungen bei Ansammlungen und privaten Veranstaltungen, erweitere Maskenpflichten und Sperrzeiten in der Gastronomie in einer Allgemeinverfügung.

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Mit einer „Allgemeinverfügung über infektionsschützende Maßnahmen“, die am heutigen Freitag notverkündet wird und schon ab dem morgigen Samstag um 0 Uhr gelten soll, reagieren die Stadt Pforzheim und der Enzkreis auf das stark gestiegene Corona-Pandemiegeschehen in der Region. Das haben Landrat Bastian Rosenau und Oberbürgermeister Peter Boch heute auf einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz im Landratsamt mitgeteilt. „Die Lage ist ernst,“ so Landrat Rosenau, aber nicht hoffnungslos. Wir sind heute nicht hier, um Panik zu verbreiten.“ Dennoch sei es oberste Aufgabe, das Pandemiegeschehen in den Griff zu bekommen und vor allem die Kontaktverfolgung im Gesundheitsamt weiter zu ermöglichen.

Weihnachts- und Mittelaltermarkt fallen aus

Bürgermeister Dirk Büscher hatte das wahrliche Unvergnügen, eine echte Pforzheimer Institution absagen zu müssen. „Wir haben uns sehr lange überlegt, was wir machen“, so Büscher. Der Weihnachts- und Mittelaltermarkt, die beide eigentlich im November in Pforzheim trotz deutlicher Einschränkungen bezüglich des Pandemiegeschehens starten sollten, werden nun endgültig für diese Saison abgesagt.

Schärfere Corona-Regeln als im Land

„Das oberste Ziel heißt, die Situation unter Kontrolle zu halten“, so Bastian Rosenau. Deshalb habe man sich nach Abstimmung mit der Stadt Pforzheim und Oberbürgermeister Peter Boch zu Regelungen entschieden, die deutlich schärfer angelegt sind, als die, die das Land Baden-Württemberg landesweit verkündet hat.

Es gelten nun für Pforzheim und Enzkreis folgende Regelungen bezüglich Personenzahlen:

  • Ansammlungen von mehr als 5 Personen sind untersagt, außer wenn alle teilnehmenden Personen ausschließlich in gerade Linie verwand sind, Geschwister und deren Nachkommen oder höchstens zwei Haushalten angehören, einschließlich deren Ehegatten, Partner oder Lebenspartner“. Ebenfalls gilt das Ansammlungsverbot nicht für Bereiche, die „der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen“.
  • Private Veranstaltungen mit über 5 Teilnehmenden und sonstige Veranstaltungen mit über 50 Teilnehmenden sind untersagt.
  • Veranstaltungen in Kunst- Kultur und Kinoeinrichtungen dürfen nur bis zu einer Teilnehmerzahl von 250 Personen durchgeführt werden.

Verstöße gegen die Regelungen zur Kontaktreduzierung sollen mit Zwangsgeldern in Höhe von 50 Euro geahndet werden. Die Polizei werde entsprechend scharf kontrollieren, so Oberbürgermeister Boch.

Für die Gastronomie gelten nun Einschränkungen in den Öffnungszeiten:

  • Die Sperrzeit für Speise- und Schankwirtschaften beginnt nun ab spätestens 23 Uhr und endet um 6 Uhr am Folgetag.
  • Der Ausschank, Abgabe und Verkauf von Alkohol sind in allen Ausgabestellen – und damit auch beispielsweise Tankstellen oder Supermärkte – zwischen 23 und 6 Uhr verboten.
  • Zudem darf auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr keine alkoholischen Getränke konsumiert werden.

Verstöße gegen die Sperrzeiten werden mit einem „Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro angedroht“. Bürgermeister Dirk Büscher merkt hierzu an, dass von Seiten des Amts für Öffentliche Ordnung bereits Gastronomen kontaktiert und darüber informiert werden. Von weiteren Maßnahmen für den Einzelhandel sehe man ab,

Erweiterte Maskenpflichten

Innerhalb von Fußgängerbereichen muss nun eine Mund-Nasen-Bedeckung unabhängig von der Einhaltung eines Abstandes zu Dritten getragen werden. „Es handelt sich um eine harte Maskenpflicht“, so Oberbürgermeister Boch, die auch entsprechend durch die Polizei kontrolliert und mit Bußgeldern von bis zu 250 Euro geahndet werden sollen. Damit gilt nun auch außerhalb von Fußgängerzonen, für die diese Regelung bereits seit einigen Tagen gilt. Ebenso müssen bei Beerdigungen und Trauerfeiern ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.

Bereiche einer erweiterten Maskenpflicht in der Pforzheimer Innenstadt durch die Corona-Allgemeinverfügung
Bereiche einer erweiterten Maskenpflicht im Brötzinger Zentrum durch die Corona-Allgemeinverfügung

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, die glaubhaft darstellen können, dass eine entsprechende Bedeckung aus „gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden „Gründen“ nicht möglich oder zumutbar ist. Gesundheitliche Gründe müssten hierbei in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung dargelegt werden.

Allgemeinverfügung gilt bis dauerhafter Senkung von Neuinfektionen

Landrat Rosenau erläuterte abschließend, dass die Allgemeinverfügung automatisch außer Kraft trete, so bald der Wert der 7-Tage-Inzidenz im Enzkreis und der Stadt Pforzheim von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an mindestens 8 aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

„Es ist ernst, aber gemeinsam bekommen wir das in den Griff“, so Rosenau. Verbunden ist damit ein Dank von Rosenau und Boch an alle kommunalen Mitarbeiter, Helfer und auch an die Bevölkerung, die „die Dinge so annehmen“.

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Besim Karadeniz
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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.