Ab Montag Personen über 60 Jahre impfberechtigt

Personen ab dem 70. Lebensalter sollten alsbald möglich Impftermine reservieren, da ab Montag mit Andrang bei der Terminbuchung gerechnet wird.

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Ab kommendem Montag, 19. April 2021, wird die Impfterminvergabe in Baden-Württemberg nun auch für Personen ab dem 60. Lebensalter geöffnet sein. „In einzelnen Zentren bleiben aktuell Astra-Zeneca-Termine frei. Das ist zwar verständlich, aber in der Sache unbegründet. Der Impfstoff ist hochwirksam und ungefährlich. Wer über 70 Jahre alt ist, sollte die Chance nutzen, jetzt einen Termin zu vereinbaren“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag (13. April) in Stuttgart. Grund für die freien Termine seien die letzte Woche stark angewachsenen Impfstofflieferungen und die Änderung der Altersempfehlung für den Impfstoff AstraZeneca. „Gleichzeitig stellen wir fest, dass täglich nur noch rund 20 bis 40 Menschen die Warteliste für die über 80-Jährigen in Anspruch nehmen. Von dieser Altersgruppe haben bereits deutlich über 70 Prozent eine Erstimpfung erhalten. Deshalb gehen wir jetzt den nächsten Schritt und öffnen ab Montag für alle Menschen über 60 Jahren.“

Da erwartet wird, dass durch die weitere Öffnung der Impfterminvergabe eine erhöhte Nachfrage nach Impfterminen vorliegen wird, ruft das Sozialministerium insbesondere Personen über 70 Jahre auf, alsbald möglich Impftermine zu buchen. Generell wird aber auch nach dem kommenden Montag für Personen ab 70 Jahren eine Terminvereinbarung möglich sein.

Änderungen bei Zweitimpfungen

Nach Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 13. März 2021 sollen Personen unter 60 Jahren, die zunächst mit dem Impfstoff von Astra-Zeneca geimpft wurden, beim Zweittermin einen anderen Impfstoff erhalten. Dies entspricht der neuen Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

In Baden-Württemberg gibt es hierzu die Regelung, dass alle gebuchten Astra-Zeneca-Zweittemine gültig bleiben. Die Impfberechtigten werden im Impfzentrum dann mit einen mRNA-Impfstoff, beispielsweise der Hersteller Biontech oder Moderna, geimpft. Sollte ein mRNA-Impfstoff an diesem Tag nicht zur Verfügung stehen, wird vor Ort ein neuer Termin für die Zweitimpfung vereinbart.

Impfberechtigte Menschen unter 60 Jahren, die bisher noch keine Impfung erhalten haben und sich online über das Anmeldeportal des Impfterminservice selbst einen Termin buchen wollen, sollten unbedingt prüfen, von wann der Vermittlungscode ist, den sie für eine Terminbuchung nutzen wollen. Ist dieser nämlich vor dem 31. März 2021 angefordert worden – und damit noch vor der Änderung der Altersempfehlung für den Astra-Zeneca-Impfstoff – dann werden diese alten Vermittlungscodes auch weiterhin nur Impfungen mit dem Astra-Zeneca-Impfstoff genutzt werden können. Da diese Termine in den Impfzentren vor Ort nicht auf einen anderen Impfstoff umgebucht werden können, könnte in diesen Fällen keine Impfung erfolgen.

Daher ist es bei Personen unter 60 Jahren, die impfberechtigt sind, wichtig, dass auf der Website des Impfterminservice der Anspruch auf eine Impfung nochmals geprüft werden sollte, um neue Vermittlungscodes anzufordern, die dann berücksichtigen, dass diese jüngeren Personen einen mRNA-Impfstoff erhalten.

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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen.