Schulen treten ab Klasse 8 mit einigen Ausnahmen ab Montag gesammelt in den Fernunterricht. (Lesezeit: 2 Minuten)
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„Spätestens ab Montag, 14. Dezember 2020“ gelten in Corona-Hotspot-Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 300 und höher strengere Regelungen für Schulen. Damit dürfte dann spätestens am Montag in Pforzheim folgendes gelten, wie die Landesregierung in ihrer „Hotspot-Strategie“ verfügt und das Kultusministerium entsprechend erlassen hat.
An allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen gehen Schüler ab der Klassenstufe 8 in den so genannten Fernunterricht über, haben also spätestens ab kommendem Montag keinen Präsenzunterricht in den Schulen direkt mehr. Bereits anberaumte Klassenarbeiten werden abgesagt und sollen, wenn sie zur Notenbildung erforderlich sind, nachgeholt werden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind folgende Schüler und Klassen:
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 2020/2021 die Abschlussprüfung ablegen,
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 2020/2021 die Abschlussprüfung ablegen,
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 in zieldifferenten inklusiven Bildungsangeboten, die sich auf ein nahtlos anschließendes Bildungsangebot vorbereiten,
- Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren,
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 des allgemein bildenden Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule,
- Schülerinnen und Schüler der berufsvorbereitenden Bildungsgänge.
- Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen (Ausnahmen hiervon sind unter anderem einjährige Berufsfachschulen oder Berufskollegs).
Die Regelungen sollen so lange gelten, bis die 7-Tage-Inzidenz wieder unter den Wert von 300 sinkt, danach gelten wieder die Regelungen der Corona-Verordnung.