Was ändert sich für Pforzheim durch die „Bundes-Notbremse“?

Einige Änderungen durch das Bundesgesetz. Ausgangsbeschränkung nun erst ab 22 Uhr. Wildpark öffnet mit Terminbuchung und Testpflicht ab Dienstag.

(Lesezeit: 7 Minuten)

Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.

Die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes treten ab Samstag, 24. April 2021 in Kraft. Neu ist im Wesentlichen die bundeseinheitliche Corona-Notbremse mit nächtlicher Ausgangssperre. Für Baden-Württemberg galt zwar schon zuvor eine Notbremse, diese weicht allerdings in einigen Punkten von den neuen bundeseinheitlichen Regeln ab. Die Landesregierung hat nun laut Medienberichten erklärt, das Gesetz „eins zu eins“ umsetzen zu wollen. Damit ergeben sich auch für Pforzheim und den Enzkreis einige Änderungen in den Regeln, die ab morgen gelten und über die die Stadt und der Enzkreis informieren:

Wer stellt fest, dass bestimmte Inzidenzwerte überschritten wurden?

Das Landratsamt des Enzkreises stellt heute per öffentlicher Bekanntmachung fest, dass sowohl im Stadtkreis Pforzheim als auch im Enzkreis jeweils die Sieben-Tage-Inzidenz-Werte von 100, 150 und 165 überschritten wurden und damit die entsprechenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes in Kraft treten.

Wie sehen die aktuellen Regeln zu den Kontaktbeschränkungen aus?

Da Pforzheim und der Enzkreis bereits über dem Inzidenzwert von 100 liegen, ändert sich hier nichts. Treffen sind ab dieser Schwelle nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei weiterhin nicht mit. Die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts ist von dieser Einschränkung nicht betroffen.

Welche Änderungen ergeben sich für die nächtliche Ausgangssperre, die vom Grundsatz ebenfalls schon in Kraft ist?

Der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum ist von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt; dies gilt nicht für Aufenthalte, die folgenden Zwecken dienen:

  1. der Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
  2. der Berufsausübung, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien,
  3. der Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts,
  4. der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender,
  5. der Versorgung von Tieren,
  6. aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken oder
  7. zwischen 22 und 24 Uhr der im Freien stattfindenden allein ausgeübten körperlichen Bewegung, nicht jedoch in Sportanlagen,
  8. der Teilnahme an Versammlungen und religiösen Veranstaltungen.

Was gilt für die Schulen?

Nachdem im Stadtkreis Pforzheim der Inzidenzwert an den drei unmittelbar vor dem 23. April 2021 liegenden Tagen den Grenzwert von 165 überschritten wurde, gilt im Rahmen der „Bundes-Notbremse“ für die Schulen im Stadtkreis Pforzheim ab Montag, 26. April 2021 Folgendes:

  • Die Schulen müssen grundsätzlich auf Fernlernen/-unterricht umstellen.
  • Die Untersagung von Präsenzangeboten gilt nicht für die in der bisherigen Corona-Verordnung (§14b; Absatz 14) genannten Klassen bzw. Einrichtungen.
  • Abschlussprüfungen finden statt.
  • Regelungen zur Einrichtung einer Notbetreuung stehen seitens des Landes noch aus. Bis zu deren Inkrafttreten soll die Notbetreuung nach den bisherigen Regelungen fortgeführt werden.
  • Die Testpflicht bleibt für den Präsenzbetrieb und die Notbetreuung bestehen.
  • Zu beachten sind weiterhin die geltenden Regelungen bezüglich der Maskenpflicht.

Auch der Enzkreis hat die Sieben-Tage-Inzidenz von 165 bereits überschritten, weshalb hier ebenfalls die entsprechenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gelten.

Was gilt für die Kindertagestätten?

Aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 165 an drei aufeinander folgenden Tagen müssen die Kindertagesstätten ab Montag, den 26. April schließen. Eine Notbetreuung ist eingerichtet. Hierzu stehen noch Regelungen des Landes aus. Bis dahin werden die bisher geltenden Kriterien für die Berechtigung angewandt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass von Seiten des Landes noch einmal auch kurzfristig eine Änderung vorgenommen wird.

Ein Testangebot für die Kinder in der Notbetreuung in Pforzheim ist an zwei Tagen in der Woche weiterhin vorgesehen.

Pforzheim und der Enzkreis liegen mit ihrer Inzidenz über 150? Wo kann noch eingekauft werden?

Im Einzelhandel ist nur noch das Abholen von vorher bestellter Ware („Click&Collect“) erlaubt. Geschäfte für den täglichen Bedarf wie der Lebensmittelhandel, die Wochenmärkte, Blumenläden und Gartenmärkte bleiben weiterhin unter Hygieneauflagen geöffnet. Bau- und Raiffeisenmärkte sind hingegen geschlossen, ebenso Wettannahmestellen.

Welche Regelungen gelten für Friseure und körpernahe Dienstleistungen?

Zum Friseur darf man nur mit dem Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder dem Nachweis einer bestätigten Corona-Infektion. Sonstige körpernahe Dienstleistungen sind mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen untersagt.

Welche Vorgaben gibt es für Museen sowie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen?

Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen sind für den Publikumsverkehr geschlossen, nur online Unterricht ist möglich.

Auch Museen, Galerien und Gedenkstätten bleiben geschlossen.

Welche Regelungen gelten für den Sport?

Sport darf im Freien und geschlossenen Räumen nur noch kontaktlos alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie im Spitzen- und Profisport ausgeübt werden. Auf weitläufigen Anlagen wie Golfplätzen oder Reitplätzen können auch mehrere Personen individualsportlich aktiv sein, wenn ausgeschlossen ist, dass sich die Personen untereinander begegnen. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen, wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden. Bei allen Aktivitäten im Freien sind die aktuell gültigen Regelungen einer Ausgangsbeschränkung zu beachten.

Zulässig ist ebenso die Ausübung von Sport im Freien für Kinder bis einschließlich 14 Jahren in Gruppen von höchstens 5 Kindern. Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörden ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.

Was ändert sich für den Wildpark Pforzheim?

Die Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen. Dies gilt auch für den Wildpark, der ab Dienstag, 27. April 2021 nach vorheriger Terminbuchung und für Personen ab 7 Jahren mit Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, wieder öffentlich zugänglich sein wird. Der Schnelltest muss entweder in einer Teststelle oder einem Testzentrum vorgenommen worden sein, Selbsttests reichen nicht aus.

Das Buchungssystem wird im Laufe des Montagvormittags unter www.pforzheim.de/wildpark freigeschaltet. Buchbar ist entweder der Zeitraum zwischen 9.30 Uhr und 13 Uhr oder zwischen 13.30 und 18 Uhr. Pro Zeitfenster sind 600 Besucher zugelassen. Die Tickets sind kostenlos. Außerdem gilt im Eingangsbereich und auf den Besuchertoiletten eine Maskenpflicht. Das Wildparkstüble bietet täglich ab 11 Uhr Gerichte und Getränke zum Mitnehmen sowie Eis an.

Besim Karadeniz
Über Besim Karadeniz 4333 Artikel
Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.