Weitere Lockerungen aufgrund Inzidenz von unter 35 in Pforzheim

In Außengastronomie und Veranstaltungen im Freien keine Testpflicht mehr. Höhere Teilnehmerzahlen bei Open-Air-Veranstaltungen.

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Nachdem bereits am Sonntag in Pforzheim Lockerungen aufgrund einer mehrtägigen 7-Tage-Inzidenz von 50 in Kraft getreten sind, geht es nun am morgigen Dienstag mit nächsten Öffnungsschritten weiter, da am heutigen Montag die 7-Tage-Inzidenz bei Corona-Neuinfektionen am fünften Tag infolge unter dem Wert von 35 liegt – das Robert-Koch-Institut meldet einen Wert von 16,7, wie die Stadt Pforzheim und das Landratsamt Enzkreis mitteilen.

Damit treten – einen Tag nach Feststellung der Unterschreitung des Schwellenwertes – ab Dienstag, 22. Juni 2021 weitere Öffnungsschritte in Kraft, die vor allem die Außengastronomie und Veranstaltungen im Freien von der Testpflicht entbinden. „Die Infektionszahlen in Pforzheim haben sich in kurzer Zeit sehr erfreulich entwickelt“, sagt Oberbürgermeister Peter Boch. „Die Pforzheimerinnen und Pforzheimer gehen nun nach einer langen Phase der Einschränkungen verdientermaßen in die nächste Öffnungsstufe hinein“, so der Rathauschef weiter. „Lassen Sie uns das genießen. Lassen Sie uns aber auch weiterhin daran arbeiten, dass die Zahlen nun dauerhaft niedrig bleiben.“ Das sei für die Menschen, die Wirtschaft, den Handel und die Kultur wünschenswert und wichtig. Es gelte, weiterhin wachsam zu bleiben und die Entwicklungen mit Weitsicht zu beobachten, betont Peter Boch.

Die Allgemeinverfügung für die nun erfolgenden Öffnungsschritte ist, wie immer, auf der Website der Stadt Pforzheim unter www.pforzheim.de nachzulesen.

Öffnungsschritte ab Dienstag konkret

  • Die Testpflicht entfällt für den Besuch der Außengastronomie und für Veranstaltungen und Angebote im Freien, beispielsweise Freibad-Besuchen oder Open-Air-Konzerte.
  • Feiern im Gastgewerbe sind bis zu einer Personenzahl von 50 gestattet, mit Ausnahme von Tanzveranstaltungen. Hier wird allerdings ein Impf-, Test- oder Genesenennachweis benötigt. Zur Zahl von 50 Personen werden alle gezählt, beispielsweise auch Geimpfte und Kinder.
  • Kulturveranstaltungen in Theatern, Kinos und Kulturhäusern dürfen im Freien mit bis zu 750 Personen stattfinden.
  • Veranstaltungen wie Gremiensitzungen oder Versammlungen in Vereinen oder Betrieben dürfen im Freien mit bis zu 750 Personen stattfinden.
  • Ebenso dürfen bei Vortrags- und Wettkampfveranstaltungen des Sports im Freien ebenfalls bis zu 750 Zuschauer anwesend sein.
  • Bei Messen, Ausstellungen und Kongressen müssen pro Besucher nur noch sieben Quadratmeter Fläche vorgesehen werden.

Weiterhin Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln

Weiterhin auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten begrenzt bleiben Treffen im öffentlichen und privaten Raum, wobei hier Genesene, Geimpfte und Kinder unter 14 nicht mitgezählt werden. Auch die Maskenpflicht gilt weiterhin, und zwar auch auf dem Parkplatz und in Warteschlangen. Sport darf jedoch nach wie vor auch in Innenräumen wie Hallen und Sportstudios stattfinden. Pro Person müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen, eine Maske muss während des Sports nicht getragen werden.

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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen.