Nächster Öffnungsschritt ab Sonntag nun auch in Pforzheim

7-Tage-Inzidenz unterschreitet den Wert von 35 nun auch in Pforzheim seit fünf Tagen. Umfangreiche Erleichterungen.

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Am Sonntag, 20. Juni 2021 ab 0 Uhr treten nun auch im Stadtkreis Pforzheim aufgrund des weiter gesunkenen Corona-Neuinfektionsgeschehens weitere Öffnungsschritte in Kraft, wenn auch am morgigen Samstag das Infektionsgeschehen weiterhin unter 50 liegt. Heute wird die 7-Tage-Inzidenz nach den Zahlen des Landesgesundheitsamtes für Pforzheim mit 26,2 und einer seit einigen Tagen sinkenden Tendenz festgestellt. Das teilen Stadt und Landratsamt Enzkreis in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.

Verbunden sind die Erleichterungen mit einer höheren Personenzahl bei privaten Treffen, einer entfallenen Testpflicht im Einzelhandel und eine Verlängerung der Öffnungszeiten in der Gastronomie. Ebenfalls entfällt die Testpflicht für die Stadtbibliothek und auch den Wildpark Pforzheim.

Das Warten hat nun endlich auch für uns Pforzheimerinnen und Pforzheimer ein Ende“, zeigt sich Oberbürgermeister Peter Boch. Mit Zeitverzögerung sei man in diese dritte Welle gegangen und mit Zeitverzögerung komme man auch aus ihr heraus. Eine Feststellung Bochs, bei der die Statistik zumindest beim Eintritt in die dritte Welle eine andere Sprache spricht. Denn dieser Beginn der dritten Welle fand praktisch zum gleichen Zeitpunkt und mit gleicher Intensität statt, wie die Zahlen und die grafische Ausarbeitung des Neuinfektionsgeschehens in Stadt, Land und Bund darlegen:

Im nächsten Öffnungsschritt gelte es nun, fünf Tage am Stück unter der Inzidenz von 35 zu bleiben. Bereits am gestrigen Donnerstag wurde der Wert mit 28,6 unterschritten, so dass nach entsprechend gleichmäßiger Tendenz die Schwelle bereits nächste Woche erreicht werden könnte. Man sei nicht weit von diesem „auch psychologisch so ungemein wichtigen Ziel“ entfernt, so Boch. Dennoch böte aber schon die jetzt erreichte Öffnungsstufe 3 mehr Freiheiten. Dennoch bittet der Rathauschef alle Bürgerinnen und Bürger „sehr umsichtig“ mit den wiedergewonnenen Möglichkeiten umzugehen und die geltenden Hygieneregeln weiterhin einzuhalten.

Erleichterungen ab Sonntag im Detail

  • Private Treffen im privaten und öffentlichen Raum dürfen mit bis zu 10 Personen aus drei Haushalten stattfinden, Nicht mitgezählt werden dabei vollständig Geimpfte und Genesen. Kinder unter 14 Jahren zählen ebenfalls nicht, zusätzlich dürfen weitere 5 Kinder aus anderen Haushalten dazukommen.
  • Im Einzelhandel, Bau- und Elektromärkten entfällt die Testpflicht und auch die Regelung von „Click&Meet“ (Terminvereinbarung). Pro 10 Quadratmeter darf nur ein Kunde eingelassen werden, bei Geschäften über 800 Quadratmetern dürfen für die darüber hinausgehende Fläche nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter eingelassen werden. Besondere Verkaufsaktionen sind weiterhin nicht gestattet.
  • Die Stadtbibliothek öffnet wieder zu regulären Zeiten und die Testpflicht entfällt. Ebenso sind die Arbeitsplätze wieder zugänglich. Das Abholangebot „Click&Collect“ entfällt, so dass Vormerkungen ab 6. Juli wieder kostenpflichtig werden. Die Rückgabepflicht wird bis 14. September verlängert.
  • Im Wildpark entfällt die Testpflicht, weiterhin ist die Besucherzahl aber auf 600 Personen beschränkt und es müssen auch weiterhin vorab Onlinetickets gebucht werden. Der Waldklettergarten öffnet ebenfalls, hier gilt jedoch noch die Testpflicht. Eine Maskenpflicht gilt im Eingangsbereich und im Bereich der sanitären Anlagen.
  • Zugänglich sein werden ab nächster Woche auch wieder die Grillwiesen und die Aussichtstürme, hier ebenfalls mit den allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln.

Erleichterungen in der Gastronomie

  • Gaststätten dürfen im Innenbereich bis 1 Uhr nachts und im Außenbereich gemäß den regulären, gebietsabhängigen Sperrzeiten geöffnet bleiben. Die Gastraumfläche muss weiterhin begrenzt sein, es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Servicekräfte und Gäste müssen eine medizinische oder FFP2-Maske tragen, die nur am Tisch beim Verzehr von Speisen und Getränken abgelegt werden darf.
  • Weiterhin gilt eine Testpflicht beziehungsweise Nachweis des Impfstatus oder einer Genesung von einer Corona-Infektion für Innen- und Außenbereiche in der Gastronomie ebenso müssen Personen Kontaktdaten hinterlegen.

Öffentliche Veranstaltungen und Sport

  • Für Messen und Ausstellungen ebenso wie für Freizeitanlagen, Innensport und Schwimmbäder gilt die Regel, dass pro Besucher zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen. Es gelten die „3G“-Regelungen, der Zugang ist also nur für Getestete, Geimpfte oder Genesene möglich.
  • Sportwettkämpfe dürfen draußen von bis zu 500 Zuschauern verfolgt werden, in geschlossenen Räumen von 250.
  • Kultur-, Vortrags- und Informationsveranstaltungen können mit bis zu 250 Menschen innen oder 500 Menschen im Freien stattfinden. Auch hier gelten die 3G-Regelungen.
  • Kurse an Musik- und Kunstschulen sowie an Volkshochschulen können mit maximal 20 Schülern/innen stattfinden, ebenfalls nach den 3G-Zugangsregeln.
  • In den Pforzheimer Museen bleibt die Dokumentationspflicht weiterhin bestehen, die Testpflicht entfällt.

Definition der „3G“-Regeln

Corona-Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein und müssen vor dem Zugang zu einer testpflichtigen Einrichtung vorgenommen und bestätigt sein. Der Nachweis muss von einer offiziellen Stelle oder kann auch vor Ort von einer „geeigneten und geschulten Person“ vorgenommen werden.

Ein gültiger Impfstatus beginnt 14 Tage nach der letzten notwendigen Corona-Schutzimpfung und muss durch den Impfpass, einem Impfnachweis oder durch das Zeigen des digitalen Impfzertifikats belegt werden.

Genesene Personen müssen die Genesung einer Corona-Erkrankung durch einen PCR-Test (kein Schnelltest!) nachweisen, der mindestens 14 Tage und maximal 6 Monate alt sein darf.

Weiterhin Maskenpflicht in der Fußgängerzone

Obwohl die Stadt in der nächsten Woche die entsprechenden Schilder in der Fußgängerzone abnehmen möchte, gilt dort die allgemeine Regel, dass eine Maske getragen werden muss, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalte werden kann.

Besim Karadeniz
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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.