Zusätzliche Corona-Auffrischimpfung für Impfberechtigte der ersten Prioritätsstufe. (Lesezeit: 2 Minuten)
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Mit einer dritten Impfung mit einem Corona-Schutzimpfstoff sollen ab 1. September 2021 bereits geimpfte Personen aus der Prioritätsgruppe 1 nochmal geimpft werden können. Zu dieser Prioritätsgruppe gehören ältere Menschen ab 80 Jahren, Menschen mit einer Immunschwäche und pflegebedürftige Personen im eigenen Haushalt. Eine entsprechende Anfrage des SWR bestätigte ein Sprecher des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums. Mit der dritten Impfung wolle man einen Gesundheitsschutz für den besonders gefährdeten Personenkreis sicherstellen, die ein hohes Risiko hätten, einen schweren oder tödlichen Covid-19-Krankeitsverlauf zu erleiden.
Geimpft werden können berechtigte Personen sowohl in den Kreisimpfzentren, als auch bei impfenden Ärzten. In Impfzentren soll dabei das Impfen im laufenden Betrieb zunächst ohne Terminreservierung durchgeführt werden. In Pflegeheimen werden die Impfungen wieder durch mobile Impfteams sichergestellt, die ab September dann entsprechende Impfangebote vor Ort in den Heimen machen. Geimpft werden soll mit den mRNA-Impfstoffen „Comirnaty“ von Biontech-Pfizer oder „Spikevax“ von Moderna.
In allen Fällen genügt zum Nachweis der Impfberechtigung das Ausweisen mit einem Personalausweis und dem Impfpass.