Stadt nimmt Stellung zu muslimischer Demonstration am vergangenen Samstag

Al-Salam-Moschee der Arabisch-Deutsch-Muslimischen Union Pforzheim

Angemeldete Demonstration von Muslimen führte zu üblen Gerüchten in sozialen Netzwerken.

(Lesezeit: 3 Minuten)

Am vergangenen Samstag zogen rund 400 Personen von der St.-Maur-Halle zum Marktplatz in einer religiös geprägten und ordnungsgemäß bei der Stadt angemeldeten Demonstration. Es handelte sich dabei offenbar um Angehörige der Al-Salam-Moschee der Arabisch-Deutsch-Muslimischen Union Pforzheim in der Habermehlstraße, die die so genannte „Aschura“ feierten, die in diesem Jahr am 27. Juli abgehalten wird. In dieser religiösen Feierlichkeit gedenken ein Teil der Moslems, vornehmlich Schiiten und Aleviten, an ihren Märtyrer Husain ibn Ali, der in der Schlacht von Kerbela im Jahr 680 getötet wurde. Üblich sind bei diesen weltweit abgehaltenen Prozessionen schwarze Trauerkleidung und auffällige Gebetsrufe und Klagelaute.

Die führten offenbar zu Irritationen, die zu Diskussionen in sozialen Netzwerken und Foren führte und unter anderem dort „Fake News“ erzeugten. Unter anderem wurde behauptet, dass die Demonstration ursprünglich von der Stadt Pforzheim und der „obersten Polizeibehörde“ hätte verboten werden sollten, aber ein „Zusammenschluss von Muslimen“ der Stadt gedroht hätten, dass „etwas passieren“ würde, wenn die Demonstration nicht stattfinden würde.

Eine Falschinformation, wie die Stadt mitteilt, und das für Demonstrationsanmeldungen zuständige Amt für öffentliche Ordnung betont, dass ein Verbot zu keinem Zeitpunkt im Raum stand, da es hierfür keinerlei Grundlage gab. Ebenso wurde im Vorfeld keinerlei Druck von Seiten der Veranstalter ausgeübt. Davon abgesehen, so die Stadt, ließe sie sich „grundsätzlich nicht durch Drohungen in ihren Entscheidungen beeinflussen“, sondern handele immer auf der „Grundlage von Recht und Gesetz“.

Für die Versammlung am Samstag lagen keine gefährdungsrelevanten Erkenntnisse vor. Das Amt für öffentliche Ordnung sei, wie in solchen Fällen üblich, in engem Kontakt und Austausch mit der Polizei gewesen und habe sich mit dem Anmelder abgestimmt. Aufgrund des Grundrechts der Versammlungsfreiheit müssen Versammlungen lediglich bei der Behörde angezeigt werden. Sie dürfen somit ohne behördliche Genehmigung durchgeführt werden. Die Ordnungsämter können nur dann Auflagen oder ein Verbot aussprechen, wenn gesicherte Tatsachen belegen, dass bei einer Versammlung schwere Störungen drohen oder Straftaten begangen werden, also eine Gefährdungslage nachweisbar ist.

Zur schwarzen Bekleidung und der „Vermummung“ schreibt die Stadt, dass zwar eine Vermummung auf Versammlungen, die „geeignet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern“ untersagt ist, dies jedoch explizit nicht für religiöse Veranstaltungen gelte Zudem sei eine traditionelle Verschleierung nicht automatisch unter den Begriff der Vermummung zu fassen.

Besim Karadeniz
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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.