Stadt beginnt auch bei neuen Parkplätzen für das E-Laden mit einer Beschilderung. (Lesezeit: 4 Minuten)
Auf den Parkplätzen am Kulturhaus Osterfeld kann man sie bestaunen: Die Schilder für die reservierten Parkflächen der dortigen E-Auto-Ladesäule. Eine neue Welle an Ladesäulen wurden von Stadt und Stadtwerken bis Sommer 2023 installiert – allerdings ohne Beschilderung. Das führte dazu, dass viele dieser eigentlich für Elektroautos notwendigen Parkflächen ständig von Autos mit Verbrennungsmotoren belegt wurden. Das führte nicht nur zu Frust von E-Autofahrern vor Ort, sondern auch von unterwegs, wenn nämlich entsprechende Apps die Ladesäulen als frei meldeten, dann aber vor Ort ausgerechnet der dazugehörige Parkplatz nicht zur Verfügung stand.
Während die Stadtwerke bei der Frage der fehlenden Beschilderung auf die Stadt verwies, die die öffentlichen Parkplätze schließlich zur Verfügung stellt, verwies die Stadt darauf, dass entsprechende Verkehrsschilder nicht lieferbar gewesen seien.
Das nun scheint sich zumindest nach und nach zu ändern, was sich allerdings wohl noch nicht bei allen Autofahrern herumgesprochen hat.
Falle: Parkscheibe
Erklärungsbedürftig hingegen sind die Zusatzschilder, die offenbar nur bei neueren Parkplätzen für Ladesäulen installiert sind. Die geben nämlich an, dass diese für E-Autos zum Laden werktags von Montag bis Samstag von 9 bis 19 Uhr nur maximal vier Stunden belegt sein dürfen und dies mit einer Parkscheibe gekennzeichnet werden muss. Darauf muss, wie üblich, die Ankunftszeit (also der Beginn des Parkvorganges) plus die Zeit zur nächsten halben oder vollen Stunde eingedreht sein.
Sehr viel Unterschied macht dies indes für die meisten Autofahrer sowieso nicht, da die allermeisten Verträge zum Laden von Fahrzeugen ebenfalls maximal vier Stunden Laden vorsehen, bevor dann eine „Strafgebühr“ fällig wird und das Parken so richtig teuer wird.
Privatanzeige für jeden möglich
Was erstaunlich wenig bekannt ist: Jeder hat die Möglichkeit eine mutmaßliche Ordnungswidrigkeit in Sachen Parken anzuzeigen. Dazu gehören bei explizit beschilderten Parkplätzen für das Laden von Elektroautos alle Autos, die keinen direkten Ladevorgang absolvieren. Dazu gehören logischerweise alle Autos mit Verbrennungsmotor, aber auch Elektroautos, die nicht direkt an die Ladesäule angeschlossen sind.
Hier wird von einer „Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr“ gesprochen und die kann dem Amt für öffentliche Ordnung mit einer Privatanzeige gemeldet werden. Der Melder hat hierbei den Status eines Zeugen und muss neben den formalen Angaben zu seiner Person und der Ordnungswidrigkeit auch noch ein aussagefähiges Foto beilegen.
Zur vereinfachten Meldung gibt es auf der Website der Stadt Pforzheim ein Online-Formular, das das Ausfüllen einer Anzeige als PDF-Datei ermöglicht. Die ausgefüllte PDF-Datei muss dann allerdings noch „echt“ unterschrieben werden, kann dann aber per E-Mail an das Amt gesendet werden.
Beachtet werden sollte dabei allerdings ein Umstand: Der Name des Zeugen ist grundsätzlich bei einer Akteneinsicht des Rechtsbeistandes des mutmaßlichen Täters sichtbar. Und auch der Versuch, eine Anzeige unter falschem Namen zu stellen, kann gehörig ins Auge gehen, da die Angabe eines falschen Namens gegenüber einer Behörde ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit ist.