Schutz vor „Gehsteigbelästigungen“ nimmt erste Hürde

"Mahnwache" der Bewegung "40 Tage für das Leben" im Jahr 2018

Gesetzesentwurf sieht Ordnungswidrigkeitsverfahren vor, die mit bis zu 5.000 Euro sanktioniert werden können.

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzesentwurf gegen „Gehsteigbelästigungen“ beschlossen. Mit dem Vorhaben verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner zu schützen. Auch in Pforzheim waren seit 2018 entsprechende Demonstrationen vor der Geschäftsstelle von Pro Familia zu beobachten. Daraus entwickelte sich in den vergangenen Jahren jedoch ein Rechtsstreit, der bis vor das Bundesverwaltungsgericht Leipzig ging und zum Ergebnis hatte, dass die Stadt unter der derzeitigen Gesetzeslage entsprechende Versammlungen nicht pauschal einschränken kann.

Der nun vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf, den Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegt hat, sieht in einem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ vor, dass Gehsteigbelästigungen künftig zur Ordnungswidrigkeit werden sollen, die mit bis zu 5.000 Euro sanktioniert werden können. Mit dem Gesetz soll Rechtssicherheit für die Unterbindung derartiger Belästigungen geschaffen werden. Der Gesetzentwurf muss nun seinen gesetzgeberischen Lauf nehmen und im nächsten Schritt vom Deutschen Bundestag beraten werden.

Mast und Aeffner begrüßen Vorstoß

Die SPD-Abgeordnete und Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast setzt sich seit Jahren für einen wirksamen Schutz für Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen ein. „Der heutige Kabinettsbeschluss zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist ein klares Stopp-Signal an alle fundamentalen Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner. Wir kennen die unglaublich schwierige Situation für viele Frauen aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der ProFamilia-Beratungsstelle aus Pforzheim ganz genau“, so Mast.

„Ich bin sehr froh, dass wir nun einen Gesetzentwurf vorliegen haben, der eine Antwort auf die schwierige Situation in Pforzheim und anderen Städten gibt“, so Aeffner. „Natürlich ist das Versammlungsrecht ein hohes Gut. Es darf aber nicht missbraucht werden, um andere in ihren Rechten einzuschränken. Ich danke ausdrücklich Pro Familia für den Kampf gegen diese Belästigungen und auch der Stadt Pforzheim sowie allen Engagierten vor Ort.“

Besim Karadeniz
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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.