Mahnwache von Abtreibungsgegnern zu Recht von Sichtfeld einer Beratungsstelle verwiesen

"Mahnwache" der Bewegung "40 Tage für das Leben" im Jahr 2018

Verwaltungsgericht Karlsruhe weist die Klage von Abtreibungsgegnern gegen eine Bannmeile der Stadt vor den Räumen von "Pro Familia" ab.

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Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat in der gerichtlichen Auseinandersetzung im Hauptsacheverfahren zwischen der Aktivistin und Abtreibungsgegnerin Pavica Vojnovic und der Stadt Pforzheim ein Urteil zugunsten der Stadt gesprochen. Konkret ging es darum, ob die Bannmeile, die die Stadt Pforzheim 2019 vor dem Eingang der Pforzheimer Beratungsstelle von „Pro Familia“ aufgrund einer Demonstration und „Mahnwache“ der Bewegung „40 Tage für das Leben“ ausgesprochen hat, rechtens ist. Mit der Bannmeile hatte die Stadt bestimmt, dass die mehrere Tage andauernde, tägliche Mahnwache außerhalb des Sichtbereichs des Einganges abgehalten werden müsse, die Aktivisten sind zuletzt an die Kreuzung Östliche/Parkstraße ausgewichen.

In einer Eilentscheidung hatte das Verwaltungsgericht im März 2019 in seinem Leitsatz erklärt: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht von schwangeren Frauen kann nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz wegen des geplanten konkreten Versammlungsortes […] eine zeitliche und örtliche Versammlungsbeschränkung rechtfertigen.“ Im Hauptsacheverfahren ging es am Ende darum, ob das Vorgehen der Stadt Pforzheim damals rechtmäßig war oder nicht.

„Dass das Gericht in der Hauptsache unserer Ansicht gefolgt ist, freut uns und bestärkt uns darin, dass unser Vorgehen richtig war“, resümiert Pforzheims Erster Bürgermeister Dirk Büscher in einer Reaktion der Stadt auf das noch nicht rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts. „In die Beratungsstelle kommen pro Jahr Hunderte von Frauen, die emotionale Konflikte mit sich austragen und sich in einer persönlichen Ausnahmesituation befinden. In dieser Situation ist es dringend erforderlich, die Privatsphäre der hilfebedürftigen Frauen zur respektieren und ihnen die Gelegenheit zu geben, ungestört Hilfe in Anspruch nehmen zu können; ein Spießrutenlaufen vorbei an Abtreibungsgegner ist gänzlich unangemessen“, so Büscher weiter.

Besim Karadeniz
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