
Erstes Fälligkeitsdatum bereits am 15. Februar 2025. Einwände müssen an das Finanzamt.
(Lesezeit: 2 Minuten)Während viele Kommunen im Land die neuen Bescheide für die ab diesem Jahr neu berechnete Grundsteuer an Grundstücksbesitzer bereits versendet haben, dauert es in Pforzheim ein wenig länger. Ab dem 28. Januar 2025, so die Stadt in einer Mitteilung, werden die neuen Bescheide nun an Pforzheimer Grundstückseigentümer versendet.
Und das erfordert dann auch durchaus eine gewisse Sportlichkeit, denn die Fälligkeit für den ersten Zahlungstermin der Grundsteuer ist schon gut zwei Wochen später am 15. Februar 2025.
Die Stadtverwaltung bittet alle Grundsteuerzahler, bestehende Daueraufträge an die neuen Beträge anzupassen. Bisherige SEPA-Mandate bleiben unverändert bestehen, sodass die Abbuchung der Beträge wie gewohnt zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen erfolgt.
Fragen und Einwände ans Finanzamt
Die Stadt teilt außerdem mit, dass bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid, der als Grundlage für die Berechnung der neuen Grundsteuer dient, das Finanzamt zuständig ist und entsprechende Einlassungen an dieses gestellt werden sollten, in diesem Fall das Finanzamt in Pforzheim
Die Stadt selbst ist an die Bescheide des Finanzamts gebunden und das auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- beziehungsweise Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von Amts wegen geändert, das dann bei Bedarf auch rückwirkend.