Verkehrsüberwachung setzt Abschleppmaßnahmen bei Parkverstößen fort. (Lesezeit: < 1 Minute)
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Der Gemeindevollzugsdienst der Stadt Pforzheim hat am Mittwoch erneut Abschleppmaßnahmen bei erheblichen Parkverstößen durchgeführt. Das Hauptaugenmerk lag diesmal auf abgestellten Fahrzeuge, die durch Parken im absoluten Halteverbot eine Behinderung darstellten. Aber auch gesetzliche Parkverbote, wie das Parken in 5m-Bereichen, also den unmittelbaren Einmündungs-/Kreuzungsbereichen zweier Straßen, wurden geahndet und falsch parkende Fahrzeuge abgeschleppt. Denn durch Fahrzeuge, die in solchen Bereichen geparkt werden, werden nicht nur Fußgängerinnen und Fußgänger beim Queren der Straße beeinträchtigt, sondern auch der Fließverkehr.
Dass auch das Parken auf Bewohnerparkplätzen ohne gültigen Ausweis kein Kavaliersdelikt ist, zeigt, dass auch hier ein Auto an den Haken kam. Überwachungsschwerpunkt war diesmal die Oststadt. Es mussten insgesamt acht Fahrzeuge abgeschleppt werden, die so abgestellt waren, dass es zu Behinderungen kam.
Die Abschleppmaßnahmen werden fortgesetzt.
Quelle(n): pm