Durch die Stadtverwaltung dargelegte Gründe "habe man alle widerlegen können". Regierungspräsidium Karlsruhe werde den Widerspruch nun prüfen.
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Die beiden Vertrauensleute des Aktionsbündnisses „Pro Bäder, Schulen, Kitas – statt Innenstadt-Ost“ Hans-Ulrich Rülke und Andreas Kubisch haben mit einem Schreiben an Oberbürgermeister Peter Boch Widerspruch gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens zur Innenstadt-Ost eingelegt. Dieser Widerspruch werde nun vom Regierungspräsidium Karlsruhe geprüft. Die durch die Stadtverwaltung dargelegten Gründe, die sie für die Ablehnung geltend mache, „habe man alle widerlegen können“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von FDP, Freien Wählern, den Unabhängigen Bürgern und der Liste Eltern.
Im Wesentlichen gehe es um eine vermeintliche Nichterreichung des Quorums, weil viele Unterschriften angeblich ungültig seien, einen vermeintlich unzulässigerweise fehlenden Kostendeckungsvorschlag und eine angebliche „Irreführung“ der Bevölkerung.
Die Verwaltung habe mit einem Gerichtsurteil argumentiert, das die Gemeindeordnung im Jahr 2011 so ausgelegt habe, dass ein Gemeinderat mit einem öffentlichen Beschluss ein Bürgerbegehren quasi unterbrechen könne und Unterschriften, die einen Tag vor diesem Beschluss gesammelt worden seien, ungültig werden lasse. Der Beschluss sei im Falle des Aktionsbündnisses aber nichtöffentlich gewesen und zudem sei 2015 die Gemeindeordnung reformiert, um Bürgerbegehren zu erleichtern. Eine solche Auslegung der Stadt widerspräche fundamental den Zielen der Reform.Ebenso wenig haltbar sei die Unterstellung, ein Kostendeckungsvorschlag sei vonnöten.