Umfangreiche Planungen mit innerstädtischen Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz

Bürgermeisterin Sibylle Schüssler und Armin Aydt vom Amt für Umweltschutz stellen Karten zum Lärmaktionsplan in Pforzheim vor.

Rund 15.000 Menschen sind in der Innenstadt gesundheitskritischem Lärm ausgesetzt. Lärmaktionsplan sieht eine Reihe von Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Innenstadt vor.

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Nachdem die Lärmkartierung 2017 gezeigt hat, dass in Pforzheim nahezu 15.000 Personen und damit mehr als 10 % der Bevölkerung gesundheitskritischem bzw. gesundheitsgefährdendem Lärm ausgesetzt sind, hat die Stadt Pforzheim in Zusammenarbeit mit dem Büro Modus Consult Maßnahmen zur Verringerung dieser Lärmbelastung untersucht. Hierbei hat sich herausgestellt, dass im Wesentlichen drei Maßnahmenpakete möglich und sinnvoll sind. Dies sind zum einen bauliche Maßnahmen (z. B. Lärmschutzwände) und zum anderen lärmmindernde Fahrbahnbeläge sowie zu guter Letzt Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Bauliche Maßnahmen

Bauliche Maßnahmen können aufgrund des Platzbedarfs innerstädtisch kaum eingesetzt werden. Deshalb und wegen der damit verbundenen Kosten bzw. einem geringen Nutzen-Kosten-Faktor werden sie nur punktuell an der Bundesstraße B 10 und – auf Vorschlag der Bürgerschaft – an der Büchenbronner Straße vorgesehen.

Lärmmindernde Fahrbahnbeläge

Lärmoptimierte Fahrbahnbeläge werden in der Regel in Verbindung mit der turnusgemäßen Sanierung der Fahrbahn eingebaut. Es handelt sich deshalb um eine Maßnahme, deren Realisierung sich über viele Jahre hinziehen wird. Der Einbau von lärmoptimierten Fahrbahnbelägen führt dabei zu einer Lärmminderung von 2 bis 3 dB(A), je nach zulässiger Geschwindigkeit. Dies genügt in vielen Fällen aber nicht, um die Bevölkerung in den nächsten Jahren ausreichend vor gesundheitskritischem Lärm zu schützen. Aus diesem Grund ist zur Vermeidung hoher Spitzenwerte eine Kombination aus lärmoptimierten Fahrbahnbelägen und Geschwindigkeitsreduzierung kaum zu vermeiden. Der Entwurf des Lärmaktionsplans sieht deshalb unter anderem die Einführung von Tempo 30 ganztags und punktuell ergänzend nachts vor.

Weitreichende Geschwindigkeitsbegrenzungen

In der Innenstadt sieht die Planung zum Lärmschutzplan weitreichende Geschwindigkeitsbegrenzungen vor, die zum großen Teil auch tagsüber gelten sollen. Dazu gehört Tempo 30 auf praktisch dem gesamten Innenstadtring, der St. Georgen Steige mit Verlängerung in die Wurmberger Straße, große Teile der Westlichen und Östlichen Karl-Friedrich-Straße, die Bleichstraße oder auch die Calwer Straße.

„Zum Schutz unserer Bevölkerung vor gesundheitskritischem Lärm gibt es keine Alternative“, zeigt sich Bürgermeisterin Sibylle Schüssler. „Die geplanten Maßnahmen tragen darüber hinaus auch zu unserem weiteren Ziel der Förderung eines umweltschonenden Stadtverkehrs bei, insbesondere des Rad- und Fußgängerverkehrs, sowie und zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verstetigung des Verkehrsflusses.“

Ziel des Lärmaktionsplans soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. In einem zweiten Schritt sieht der Entwurf des Lärmaktionsplans deshalb die Ausweisung von insgesamt 33 Teilflächen als Ruhige Gebiete vor. Hierbei wird aufgrund ihrer unterschiedlichen Lage, Größe und Funktion zwischen ruhigen Landschaftsräumen, Stadtoasen und ruhigen Achsen unterschieden. Bei zukünftigen Planungen sollen diese Ruhigen Gebiete berücksichtigt und weiterentwickelt werden.

Quelle(n): pm

Besim Karadeniz
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