Ab Donnerstag auch Geschäfte über 800 Quadratmetern Fläche geöffnet

Gerichtsentscheidung sorgt für ein Umdenken in der Landesregierung. Geschäfte müssen Verkaufsfläche auf 800 Quadratmetern beschränken.

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Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat die Landesregierung Baden-Württemberg heute zu einer Anpassung der Lockerungen für Einzelhandelsgeschäfte bewogen, die bereits am Donnerstag, 23. April 2020 in Kraft tritt und die so genannte „Corona-Verordnung“ ergänzt.

In einem so genannten einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat das Gericht der Klag eines Textilunternehmen stattgegeben, das einen Geschäftsraum mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern ebenfalls öffnen wollte. Im Gegensatz zu Regelungen in anderen Bundesländern hat das Land Baden-Württemberg zunächst verfügt, dass zur Berechnung der genehmigungsfähigen Fläche immer die Gesamtladenfläche als Basis zu nehmen sei.

Nun können Einzelhandelsgeschäfte mit größerer Gesamtverkaufsfläche ebenfalls öffnen, wenn sie dafür sorgen, dass die reine Verkaufsfläche auf 800 Quadratmetern beschränkt bleibt und restliche Verkaufsflächen gesperrt werden. Weiterhin gelten die Regelungen für Einzelhandelsgeschäfte bezüglich Zutrittsbeschränkungen, Hygienemaßnehmen und der Vermeidung von Warteschlangen.

Besim Karadeniz
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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.