
Änderungen der Corona-Verordnung ab 23. Februar 2022
Weitere Lockerungsmaßnahmen gelten ab Mittwoch. Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen. [weiterlesen]
Weitere Lockerungsmaßnahmen gelten ab Mittwoch. Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen. [weiterlesen]
Alarmstufe II bleibt bis zum 1. Februar unabhängig vom Geschehen in Kliniken bestehen. Wieder FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. [weiterlesen]
Unter anderem weitere Kontaktbeschränkungen und weniger Ausnahmen bei der 2G-Plus-Regelung. [weiterlesen]
Messen und Ausstellungen werden untersagt. Zum Jahreswechsel Ansammlungsverbote auf öffentlichen Plätzen angekündigt. [weiterlesen]
Veranstalter, Dienstleister und Händler können nun Orte nur für Geimpfte und Genesene deklarieren. [weiterlesen]
Land definiert Inzidenzschritte zum Zwecke von Kontaktbeschränkungen neu. Pforzheim derzeit auf Inzidenzstufe 2. [weiterlesen]
Ab Montag können auch Personen mit weiteren Vorerkrankungen Impftermine vereinbaren. Bei Impfungen in Impfzentren sind Atteste erforderlich. [weiterlesen]
„Corona-Notbremse“ nun mit verschärften Kontaktbeschränkungen und nächtlicher Ausgangsbeschränkung bei hoher Infektionssituation in einem Kreis. [weiterlesen]
„Notbremse“ ohne Verschärfung der Kontaktbeschränkungen. Verschärfte Maskenpflicht, bei der nur noch OP- oder FFP2-Masken genutzt werden dürfen. [weiterlesen]
Unter anderem strengere Maskenregeln in Schulen und Kindertagesstätten, nun auch in Grundschulen. [weiterlesen]
Für Handel und Dienstleistungen gelten wieder weit geltende Öffnungen. Abgestuftes Öffnungskonzept für weniger und stärker betroffene Kreise. [weiterlesen]
Friseure und Gartencenter dürfen wieder öffnen, Fahrschulen wieder praktische Fahrstunden und -prüfungen anbieten. [weiterlesen]
Ab Montag verschärfte Pflicht zum Tragen von medizinischen beziehungsweise FFP2-Masken in weiten Teilen des öffentlichen Lebens. [weiterlesen]
Schulen und Kitas bleiben den gesamten Januar geschlossen. Geschäfte dürfen wieder Abholservice anbieten. [weiterlesen]
Änderungsverordnung für die Corona-Verordnung des Landes gestattet weitere Öffnung von Einrichtungen. [weiterlesen]
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