Weitere Verschärfung der Corona-Verordnung ab 11. Januar 2021

Screenshot baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung/

Schulen und Kitas bleiben den gesamten Januar geschlossen. Geschäfte dürfen wieder Abholservice anbieten.

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In einer gemeinsamen Sitzung haben sich Bund und Länder in dieser Woche darauf geeinigt, den Lockdown zu verlängern und weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zu ergreifen. Die Landesregierung hat deshalb die für Baden-Württemberg bestehenden Corona-Regeln entsprechend angepasst. Ab kommendem Montag, 11. Januar 2021, gilt für das Land eine neue Corona-Verordnung.

Kernstück der Verschärfung ist zunächst eine Verlängerung aller bestehenden Einschränkungen bis zum 31. Januar 2021. Damit bleiben die Ausgangsbeschränkungen und die Schließungen von Geschäften und Einrichtungen, die nicht zu so genannten „systemrelevanten Einrichtungen“ gehören, weiter bestehen.

Verschärfungen im Detail

Kontaktbeschränkungen

Private Treffen sind nur noch im Kreis des eigenen Haushalts und höchstens einer weiteren Person erlaubt, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.

Um „familiäre Härten“ abzumildern, zählen in einer baden-württembergischen Sonderregelung Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre hierbei nicht mit. Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaft betreut werden.

Einzelhandel

Neben Lieferdiensten können Einzelhandelsbetriebe ihren Kunden nun auch Abholangebote (Click & Collect) anbieten. So können Kunden nun in Betrieben, die diesen Service anbieten, online oder per Telefon bestellen und die bestellten Warten dann vor Ort im Geschäft abholen.

Schulen und Kindertagesstätten

  • Weiterführende Schulen wie Gymnasien oder Realschulen bleiben nach den regulären Weihnachtsferien weiterhin geschlossen.
  • Kindertagesstätten und Grundschulen bleiben nach den Weihnachtsferien zunächst ebenfalls geschlossen.
  • Für Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet.

Weiterhin Abstands- und Hygieneregeln

Außerhalb des eigenen Haushaltes gelten weiterhin die so genannten „AHA-Regeln“ – Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmaske tragen. Zu anderen Personen ist mindestens ein Abstand von 1,5 Metern zu halten und in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Zudem sollen auch weiterhin die persönlichen Kontakte auf ein Minimum beschränkt werden. Ebenso sollte auf private Reisen und Ausflügen zu touristischen Zwecken verzichtet werden.

Besim Karadeniz
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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.