Stadtverwaltung präzisiert Erklärungen zu Abzügen bei Geschwisterkindern. Fälschlicherweise gestellte Anträge können in korrigierter Fassung neu eingereicht werden. (Lesezeit: 3 Minuten)
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Die im Dezember versandten Festsetzungen der Kita-Beiträge führen in einigen Bescheiden offenkundig zu Irritationen. So fragte der Gesamtelternbeirat für Pforzheimer Kindertagesstätten (GEPK) in einem Schreiben an die Stadt, ob es keinen Geschwisterbonus gebe, wenn der Deckelbetrag von 70.000 Euro gebe. Dieser Deckelbetrag gilt dann, wenn Eltern darauf verzichten, Einkommensnachweise zu senden (weil sie beispielsweise ein deutliches Einkommen haben). Offenbar sind da jedoch einige Eltern davon ausgegangen, dass bei diesem Deckelbetrag der Abzug bei Geschwisterkindern später abgezogen würde, was nicht der Fall ist.
„Uns haben in den letzten Tagen zahlreiche Nachfragen zum neuen Kita-Beitragssystem erreicht, die wir alle ernst nehmen und auch individuell beantworten“, so Sozialbürgermeister Frank Fillbrunn. Ein Großteil der Anfragen betrifft die Anwendung der Geschwisterkindregelung bei Familien mit höheren Einkommen.
Die Stadt präzisiert hierbei, dass sich der festgelegte Höchstbetrag auf das „maßgebliche Einkommen“ bezieht. Das wiederum ist nur dann das tatsächliche Jahreseinkommen der Familie, wenn es keine Geschwisterkinder gibt. Gibt es bei der Berechnung für die Kita-Beiträge eines Kindes Geschwisterkinder, so führt jedes Geschwisterkind zu einem Abzug von 12,5 Prozent vom Jahreseinkommen. Das maßgebliche Einkommen für die Berechnung der Kita-Beiträge wäre dann also niedriger.
Auf die Forderung auf nachträgliche Korrekturen von bereits geprüften Einkommensnachweisen, die jedoch von Eltern fälschlicherweise mit dem Gedanken, dass der Abzug für Geschwisterkinder erst später erfolgt, geht Fillbrunn speziell ein: „Sollte die eine oder andere Familie mit mehreren Kindern und einem Einkommen von über 70.000 Euro im Jahr sich mit der Festsetzung des Höchstbeitrags einverstanden erklärt haben, in der Annahme, dass der Kinderabschlag noch nachträglich von den 70.000 Euro abgezogen würde, können diese selbstverständlich einen neuen bzw. korrigierten Antrag einreichen.“
Beitragssystem nach Leistungsfähigkeit
In diesem Zusammenhang verweist die Stadt Pforzheim noch einmal darauf, dass sich für all die Familien, die jetzt mit einem maßgeblichen Einkommen weniger als knapp 60.000 Euro veranschlagt werden, keine Verschlechterung, sondern in vielen Fällen eine teils deutliche Verbesserung ergibt. So muss auch obige Familie mit einem berechneten Jahreseinkommen von 90.000 Euro und 4 Kindern keinen höheren Beitrag als bisher zahlen. Lediglich Familien, deren maßgebliches Einkommen einen Betrag zwischen knapp unter 60.000 und 70.000 Euro ergibt, werden moderat höhere Beiträge zahlen müssen.