Ab Mittwoch auch in Pforzheim umfangreiche Erleichterungen im öffentlichen Leben. Gastronomie darf im Außen- und Innenbereich mit Besucherbeschränkung öffnen.
(Lesezeit: 4 Minuten)Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Nun ist auch im Stadtkreis Pforzheim an fünf Werktagen in Folge der Corona-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen unterschritten worden. Damit treten automatisch auch in Pforzheim die erweiterten Beschränkungen im öffentlichen Leben aufgrund der Corona-Pandemie zunächst außer Kraft. Ab Mittwoch, 2. Juni 2021 um 0 Uhr ist es soweit.
„Unsere Bemühungen waren erfolgreich. Das Leben war für uns alle in den vergangenen Monaten nicht einfach, Belastungen waren zu tragen und zu ertragen. Aber jetzt kommt die Hoffnung zurück, Hoffnung auf ein normales Leben“, sagen Pforzheims Erster Bürgermeister Dirk Büscher und Dr. Daniel Sailer, Dezernent beim Landratsamt Enzkreis, wo das auch für Pforzheim zuständige Gesundheitsamt angesiedelt ist. Nur eine Woche zuvor hatten im Enzkreis die Läden wieder für Click & Meet-Angebote öffnen dürfen.
Erleichterungen in Pforzheim im Überblick
- Ab Mitternacht werden die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen aufgehoben.
- Private Treffen sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, Kinder unter 14 Jahren werden hierbei nicht mitgezählt.
- Museen, Freibäder und andere Freizeiteinrichtungen im Freien dürfen mit Besucherbegrenzungen öffnen.
- Kulturveranstaltungen mit bis zu 100 Personen dürfen im Freien durchgeführt werden.
- Veranstaltungen zur Religionsausübung müssen nicht mehr angemeldet werden.
Gastronomie und Hotellerie darf unter Auflagen öffnen
Gaststätten dürfen zwischen 6 und 21 Uhr geöffnet werden, und zwar sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Die Gastraumfläche je Gast ist begrenzt, im Freien gelten die AHA-Regeln. Für Servicekräfte und Gäste gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske. Die Gäste dürfen die Maske am Tisch beim Verzehr von Speisen und Getränken selbstverständlich ablegen.
Kontaktdaten der Besucher müssen dokumentiert werden. Zudem müssen alle Gäste ein tagesaktuelles Testergebnis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Impfnachweis vorlegen.
Hotels, Campingplätze und andere Übernachtungsbetriebe dürfen wieder geöffnet werden. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen jedoch bei längerem Aufenthalt alle drei Tage einen negativen Coronatest vorlegen.
Einzelhandel ebenfalls mit Erleichterungen
Der Einzelhandel darf nun neben „Click & Meet“ mit vorherigen Terminvereinbarungen zusätzlich auch Kunden ohne vorherige Terminvereinbarung einlassen. Allerdings müssen Kunden auch hier ein tagesaktuelles Testergebnis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Impfnachweis vorlegen. Während bei „Click & Meet“ pro angefangene 40 Quadratmeter jeweils ein Kunde gestattet ist, sind es bei Öffnungen für Getestete, Geimpfte und Genesene jeweils 2 Personen pro 40 Quadratmeter.
Auch im Einzelhandel müssen, mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften und Supermärkten, Besuche dokumentiert werden. Ebenfalls muss eine medizinische Maske getragen werden (das auch weiterhin im Lebensmittelhandel).
Kurse an Musik- und Kunstschulen können mit maximal 10 Schülern stattfinden. An Kursen von Volkshochschulen und ähnlichen Einrichtungen dürfen 10, im Freien 20 Menschen teilnehmen. In Bibliotheken ist die Besucherzahl auf eine Person je 20 Quadratmeter beschränkt. Das gleiche gilt für Museen, Galerien und Zoos.
Die Öffentliche Bekanntmachung für Pforzheim ist im Wortlaut unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf der städtischen Website unter www.pforzheim.de nachzulesen, die Corona-Verordnung des Landes unter www.baden-wuerttemberg.de.