Verpflichtung auf Absonderung für infizierte Personen und deren enge Kontaktpersonen auch ohne Kontaktaufnahme des Gesundheitsamts. (Lesezeit: < 1 Minute)
Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Positiv auf eine Corona-Infektion getestete Personen und deren enge Kontaktpersonen müssen sich der Öffentlichkeit gegenüber absondern, auch wenn sie nicht vom Gesundheitsamt kontaktiert werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Corona-Verordnung und muss daher nicht zwingend behördlich angeordnet oder mitgeteilt werden.
Genau definiert gilt eine Absonderung für folgende Personen:
- Personen, die eindeutig positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurden.
- Personen, die typische Symptome einer Corona-Infektion zeigen, deren Testergebnis aber noch nicht vorliegt.
- Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen, sofern diese nicht geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind.
Die Ordnungsämter stellen auf Verlangen eine Bescheinigung über die Dauer der Absonderung aus, die beispielsweise beim Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Diese Bescheinigung kann in Pforzheim bei der Stadtverwaltung über ein Formular unter https://www.pforzheim.de/absonderung angefordert werden.