Weitgehend keine Datenerhebungen mehr notwendig, zusätzlich entfällt 3G im Einzelhandel und Veranstaltungen können mehr Zuschauer einlassen.
(Lesezeit: 2 Minuten)Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
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Trotz weiterhin hohem Infektionsgeschehen hat die baden-württembergische Landesregierung Pandemie-Erleichterungen für „vorsichtige Öffnungsschritte“ beschlossen. Diese werden in einer Anpassung der Corona-Verordnung bereits am morgigen Mittwoch, 9. Februar 2022 in Kraft treten.
3G-Regelung im Einzelhandel entfällt
In der derzeit geltenden Alarmstufe I fällt die 3G-Zutrittsbeschränkung im Einzelhandel weg. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. Damit werde ein Beitrag zu mehr Einheitlichkeit mit Blick auf die Regeln in den Nachbarbundesländern geschaffen, zumal bereits in Geschäften des täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkte, Apotheken etc.) die 3G-Regelungen von Anfang an nicht galten.
Nur noch wenige Vorgaben für Datenerhebung
Die Vorgaben zur Datenerhebung durch Betreiber und Veranstalter, beispielsweise in der Gastronomie, werden weitgehend abgeschafft. Lediglich in einzelnen „infektiologisch riskanten Settings“, wie beispielsweise Diskotheken und im Zusammenhang des Kontakts mit vulnerablen Gruppen, wird die Datenverarbeitung aufrechterhalten. Damit entfällt das Ausfüllen von Kontaktdaten oder die Nutzung entsprechender Apps in weiten Teilen des öffentlichen Lebens.
Die Landesregierung empfehlt weiterhin den Einsatz der Corona-Warn-App, auch und vor allem zum Einchecken in Örtlichkeiten, um im eingebauten Tagebuch der App eine ausschließlich für den Nutzer sichtbare Chronik zu führen.
Erhöhung der Zuschauerzahl bei Veranstaltungen
Bei Großveranstaltungen während der „Alarmstufe I“ gibt es zwar weiterhin eine Kapazitätsbeschränkung von maximal 50 Prozent der möglichen Zuschauerzahl, allerdings sind nun im Freien bei angewendeter 2G-Plus-Regelung (ausschließlich Zutritt für Geimpfte und Genesene plus zusätzlichem Antigen-Schnelltest, außer für Personen, die zusätzlich eine Booster-Impfung vorweisen können) maximal 10.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen (Zutritt für Geimpfte und Genesene ohne Testpflicht) 5.000 Personen erlaubt. Im geschlossenen Raum sind bei 2G-Plus 4.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 2.000 Personen zugelassen.