VPE weist auf FFP2-Maskenpflicht hin

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"Bundes-Notbremse" sieht für den Schutz in Corona-Risikogebieten erweiterte Maskenpflicht vor.

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Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes, die am 23. April 2021 in Kraft getreten ist, definiert in der so genannten „Bundes-Notbremse“ weitreichende Pflichten zum Tragen einer FFP2-Maske anstatt einfacher medizinischer Masken. Dazu gehören ab einem bestimmten Infektionsgeschehen in einer Region auch der öffentliche Personennahverkehr. Darauf weist der Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis in einer Mitteilung hin.

Der Messwert ist hierbei einer 7-Tage-Inzidenz von 100 oder höher in einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Das ist derzeit im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes der Fall. In diesen Regionen gelten ab dem übernächsten Tag automatisch die im Gesetz bundeseinheitlich festgeschriebenen Maßnahmen.

Unter anderem ist im ergänzten Infektionsschutzgesetz nun auch eine FFP2-Maskenpflicht für Passagiere im öffentlichen Nahverkehr und an Haltestellen gilt. Neben FFP2-Masken sind auch vergleichbare Masken vom Typ KN95 und N95 zulässig. Im Gegensatz zu einfachen medizinischen Masken bieten FFP2/KN95/N95-Masken einen „besseren Schutz“ Ausnahmen gibt es für Prüf- und Service-Personal mit Kundenkontakt, diese Personengruppen können auch weiterhin einfache medizinische Masken tragen. Gänzlich von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der VPE weist noch zusätzlich darauf hin, dass Kunden im VPE-Gebiet nach wie vor – mit einem gültigen VPE-Fahrausweis – im Kundencenter Südwestbus in der Deimlingstraße 25 in Pforzheim bei Bedarf eine kostenlose FFP2 Maske erhalten, so lange der Vorrat reicht.

Besim Karadeniz
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