Stadt richtet Stab „Ukraine“ ein

Rathaus Pforzheim

Stab soll Koordination und Maßnahmen für erwartete Flüchtlinge aus der Ukraine umsetzen.

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Die Stadt Pforzheim hat heute einen Stab „Ukraine“ eingerichtet, um die notwendigen Maßnahmen für die erwartete Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine koordiniert und schnell umzusetzen. „Angesichts des großen Leids, dass die Menschen in der Ukraine dieser Tage erfahren, ist es für die Stadt Pforzheim eine Selbstverständlichkeit und uns persönlich ein Anliegen, Menschen, die aus der Ukraine fliehen konnten und die nun eine Unterkunft benötigen, hier in Pforzheim willkommen zu heißen“, so Oberbürgermeister Peter Boch und Sozialbürgermeister Frank Fillbrunn. „Zahlreiche Pforzheimerinnen und Pforzheim pflegen familiäre und freundschaftliche Verbindungen in die Ukraine. Und auch viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, für die die Ukraine bis vor wenigen Tagen ein eher unbekanntes Land war, fragen sich, was sie ganz persönlich tun können, um vor dem Krieg geflüchtete Menschen zu unterstützen und ihnen vielleicht eine private Unterkunft anzubieten“, so die beiden Dezernenten weiter. Die Stadt Pforzheim begrüße diese gelebte Solidarität.

Die Stadt Pforzheim orientiert sich bei der Unterstützung der Flüchtlinge an dem aktuell vom Land Baden-Württemberg mit den Kommunalen Landesverbänden abgestimmten Vorgehen. Danach dienen die Landeserstaufnahmeeinrichtungen als Erstanlaufstelle für alle Ankommenden, die nicht privat unterkommen können. Über die Zuweisungen des Landes werden diese Menschen dann vermutlich sehr schnell auch in Pforzheim ankommen und hier aufgenommen und in den Unterkünften untergebracht werden.

Menschen, die bei Verwandten und Freunden unterkommen können, profitieren von der Regelung, dass ukrainische Staatsangehörige visumsfrei nach Deutschland einreisen können. Aktuell ist noch unklar, inwiefern und unter welchen Voraussetzungen für diese Menschen auch ein Leistungsanspruch besteht. Dies soll in den nächsten Tagen auf europäischer und nationaler Ebene geklärt werden. Einiges deutet darauf hin, dass alle aus der Ukraine geflüchteten Menschen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten werden, womit ein Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestünde.

Die Stadt Pforzheim werde sehr zeitnah über die weiteren Entwicklungen und Kontaktmöglichkeiten für Betroffene informieren.

Quelle(n): pm

Besim Karadeniz
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