Wegfall der meisten Corona-Schutzmaßnahmen ab Sonntag

Die baden-württembergische Übergangsregelung endet am 2. April, geändertes Infektionsschutzgesetz des Bundes wird wirksam.

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Bis 2. April 2022, also bis einschließlich Samstag, gelten die Corona-Schutzmaßnahmen noch, die in Baden-Württemberg in der Corona-Verordnung festgelegt sind – ab Sonntag ist dann mit vielem Schluss, was bisher teilweise seit vielen Monaten galt. Und das zu einer Zeit, in der das Pandemiegeschehen auf Rekordniveau mit der Omikron-BA.2-Variante des Sars-CoV-2-Virus ist, die erheblich ansteckender als ihre Vorgänger ist und bei der die derzeitigen Impfstoffe deutlich schlechter vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen.

Nichtsdestotrotz gilt nun ab Sonntag, 3. April 2022 eine neue Fassung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene, die auch die bisherigen Übergangsfristen der Bundesländer – darunter auch Baden-Württemberg – aufhebt. Das bedeutet nun vor allem nur noch wenige Orte mit einer Masken- und/oder Testpflicht:

  • Masken sind nur noch erforderlich in Arztpraxen, Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten, Pflege- und Altenheime, im Rettungsdienst, in Obdachlosen-, Asyl- und Flüchtlingsunterkünften.
  • Ein negatives Ergebnis eines Corona-Schnelltests sind nur noch erforderlich in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, bei ambulanten Pflegediensten, Pflege- und Altenheimen, in Obdachlosen-, Asyl- und Flüchtlingsunterkünften, Justizvollzugsanstalten und Maßregelvollzugseinrichtungen.

Das bedeutet, dass nun in den allermeisten Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens ab Sonntag weder Abstands-, Masken- oder Testpflichten mehr gelten.

  • Veranstaltungen im privaten und öffentlichen Bereich sind ohne Beschränkungen der Zuschauerzahl möglich, ebenso besteht keine Maskenpflicht mehr, auch nicht in Innenräumen. Damit gelten auch keine Abstandsregelungen mehr.
  • Eine Aufhebung aller Abstands-, Maskenregelungen und 2G/3G/3G-plus-Regelungen gilt auch für Restaurants und Kulturbetriebe wie Kinos und Theater, Clubs und Diskotheken, Zoos und Tierparks.
  • Auch der Einzelhandel, Geschäfte des täglichen Bedarfs können ohne Ein- und Beschränkungen genutzt werden, ebenso auch so genannte körpernahe Dienstleistungen.
  • Auch in Schulen und Kitas gilt die Maskenpflicht ab 3. April dann nicht mehr.

Unternehmen müssen bis 25. Mai 2022 Basisschutzmaßnahmen in einem Hygienekonzept definieren, die Mindestabstände, reduzierte Personenkontakte, Lüftungskonzepte, Maskenpflichten ins bestimmten Bereichen und regelmäßige betriebliche Testangebote beinhalten können. 3G-Regelungen gibt es am Arbeitsplatz – mit Ausnahme der Bereiche mit Maskenpflicht – bereits seit 20. März nicht mehr, ebenso nicht mehr die Homeoffice-Pflicht.

Besim Karadeniz
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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.