Infos zur Beschulung von ukrainischen Kindern und Unterstützung der Arbeitsagentur für Arbeitsuchende

Stadt und Arbeitsagentur halten wichtige Informationen online bereit.

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Beschulung von Kindern ukrainischer Geflüchtete

Für Kinder ukrainischer Geflüchtete gibt es in Pforzheim ein von der Stadtverwaltung entwickeltes und mit den geschäftsführenden Schulleitungen und dem staatlichen Schulamt in Pforzheim abgestimmtes Vorgehen zur Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine. Hierbei soll eine „altersdifferenzierte Aufnahme“ ins deutsche Schulsystem erfolgen:

  • Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren soll ein Platz an einer Grundschule angeboten werden. Dabei soll eine möglichst wohnortnahe Beschulung ermöglicht werden.
  • Kinder und Jugendliche im Alter von 11 – 15 Jahren sollen an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (Werkrealschulen, Gemeinschaftsschule, Realschulen und Gymnasien) beschult werden.
  • Jugendliche ab 16 Jahren sollen von den beruflichen Schulen aufgenommen werden.

Im Vordergrund soll bei der Beschulung der aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen im Moment die Einbettung in eine Gemeinschaft und die Vermittlung von Grundkenntnissen in der deutschen Sprache stehen, um sich im Alltag zurecht zu finden.

Familien mit Schülerinnen und Schülern zwischen 6 und 15 Jahren, die einen Schulplatz suchen, können sich an die Zentrale Anlaufstelle Bildungsberatung (ZAB) beim Amt für Bildung und Sport wenden. Die ZAB übernimmt die Lotsenfunktion und koordiniert zentral in Abstimmung mit den Schulen die Vergabe der freien Plätze oder alternativer Angebote für die Schülerinnen und Schüler. Die ZAB ist telefonisch unter 07231 39-2420 und per E-Mail unter bildung@pforzheim.de erreichbar.

Auf der Homepage der Stadt Pforzheim (https://ukraine.pforzheim.de) gibt es außerdem ein Online-Formular mit einem Fragebogen zur Vermittlung eines Schulplatzes, über das die Bedarfsmeldung für einen Schulplatz erfolgen kann. Über das Formular werden Kerninformationen abgefragt, die der ZAB die Suche nach einem passenden Schulplatz ermöglicht.

Für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die in den beruflichen Schulen Angebote bekommen sollen, erfolgt die Koordinierung über die geschäftsführende Schulleitung der beruflichen Schulen an der Fritz-Erler-Schule (Tel. 07231 39-1725, E-Mail: fes@pforzheim.de).

Wenn sich Familien aus der Ukraine direkt an einer Schule melden, kann diese die Schülerinnen und Schüler auch direkt aufnehmen, sofern ein Schulplatz an der Schule zur Verfügung steht. Dabei können persönliche Beziehungen eine wichtige Rolle spielen. Vielleicht besucht ein Kind der gastgebenden Familie die jeweilige Schule und kann die Schülerin oder den Schüler aus der Ukraine begleiten und so das Ankommen erleichtern.

Unterstützungsangebote der Arbeitsagentur für ukrainische Geflüchtete

Zur Frage, ob ukrainische Geflüchtete in Deutschland arbeiten dürfen, sagt Martina Lehmann, Chefin der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim: „Ja, grundsätzlich dürfen die Geflüchteten aus der Ukraine nach der Registrierung bei der Ausländerbehörde arbeiten.“

Sie ergänzt, dass die humanitäre Hilfe zunächst noch an erster Stelle steht. „Die Mehrzahl der Geflüchteten sind Frauen und Kinder, die im Moment in erster Linie einen Ort um zu überleben, das heißt eine Unterkunft oder auch medizinische Versorgung, suchen. Sobald es dann um Fragen wie Arbeit und Ausbildung gehen kann, stehen wir für die Geflüchteten sehr gerne mit Beratung und Vermittlung und gegebenenfalls Qualifizierungsangeboten zur Verfügung“.

Bundesweites Informationsangebot via Web und Hotline

Alle wichtigen Informationen sammelt die Agentur für Arbeit bundesweit unter der Web-Adresse www.arbeitsagentur.de\ukraine, auch inzwischen in ukrainischer und russischer Sprache.

Für diejenigen, die im Nordschwarzwald eine Bleibe gefunden haben und bei der Ausländerbehörde registriert sind, ist die Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim die erste Anlaufstelle. „Wir haben gute Strukturen und stehen bereit, um diejenigen, die arbeiten wollen und können, seriös und umfassend zu beraten und schnell in möglichst ausbildungsadäquate Arbeit zu vermitteln,“ so Lehmann. Dafür stehen bei der Arbeitsagentur spezielle Vermittlungsfachkräfte und auch eine Dolmetscherhotline bereit. Unter der zentralen Rufnummer 0911 178-7915 besteht auch die Möglichkeit, in ukrainischer oder russischer Sprache den ersten Kontakt zur Arbeitsagentur aufzunehmen.

Informationsangebot auch für Arbeitgeber und Hilfskräfte

„Einige Betriebe aus dem Agenturbezirk haben bereits ihr Interesse signalisiert, Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen zu wollen“, bestätigt Lehmann. Oftmals wissen die Unternehmerinnen und Unternehmer jedoch nicht, wie sie dabei vorgehen und an wen sie sich wenden können. Auch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern haben oft Fragen. „Betriebe, die eine offene Stelle melden möchten, für die auch ukrainische Flüchtlinge infrage kommen, können sich unter der kostenlosen Servicenummer 0800 4555520 mit dem Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Dort erhalten sie auch Informationen zu finanziellen Fördermöglichkeiten, die Arbeitgeber für deren Einstellung erhalten können,“ so die Agenturchefin.

Quelle(n): pm

Besim Karadeniz
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