Ukrainische Geflüchtete erhalten zukünftig Leistungen der Grundsicherung

"Rechtskreiswechsel" für alle ukrainischen Geflüchtete. Bereits Leistungen beziehende Personen erhalten Post.

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Die Kommunen in Deutschland bereiten aktuell den finanziellen Übergang der ukrainischen Flüchtlinge vom Asylbewerber-Leistungsgesetz in die Regelungen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) vor. Dies ist das Ergebnis eines Beschlusses zwischen Vertretern der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten am 7. April dieses Jahres. In den Fachverwaltungen heißt dieser Vorgang „Rechtskreiswechsel“. Aktuell sind die gesetzlichen Regelungen noch nicht verabschiedet und viele Fragestellungen sind auch für die Kommunalverwaltung noch offen. Gleichwohl bereitet sich die Stadt Pforzheim darauf vor, damit der Wechsel in der Zuständigkeit reibungslos erfolgen kann.

Für die Geflüchteten in Pforzheim bedeutet dies, dass das Geld ab 1. Juni 2022 vom Jobcenter kommt. Desweiteren besteht mit dem Bezug von Leistungen nach SGB II auch der Zugang in die gesetzliche Krankenversicherung.

Neue Anträge – auch für jetzige Leistungsempfänger

Leider müssen dafür auch die Anträge erneut mit einigen zusätzlichen Informationen gestellt werden. Für die Kommunen bedeute dies einen „enormen Aufwand“, so die Stadt. „Wir schreiben in den nächsten Tagen alle Personen an, die aktuell bereits Leistungen erhalten und machen darauf aufmerksam, einen neuen Antrag zu stellen“, so Bürgermeister Frank Fillbrunn. Dies ist leider erforderlich, da für die Leistungen nach dem SGB II zusätzliche Informationen notwendig sind. Dem Anschreiben ist eine Checkliste beigefügt. Hier sind sämtliche Unterlagen aufgeführt, die benötigt werden könnten, um den Wechsel in den neuen Rechtskreis zu gewährleisten.

Bei Fragen rund um dieses Thema ist das Jobcenter unter 07231 39-4100 Ansprechpartner.

Quelle(n): pm

Besim Karadeniz
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