Neue Version der Corona-Warn-App verlängert Impfzertifikate

Screenshot der Corona-Warn-App Version 2.23.1

Aktualisierung ablaufender Impfzertifikate erfolgt nun ab dieser Version automatisch.

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Das Robert-Koch-Institut verteilt derzeit eine neue Version der Corona-Warn-App über den Google Play Store (Android) bzw. den Apple App-Store (iOS). Hauptsächliche Aufgabe dieses Updates ist nun die integrierte Möglichkeit zur technischen Verlängerung von Impfzertifikaten.

Hintergrund hierzu ist, dass alle ausgestellten Impfzertifikate – unabhängig vom Impfschutz oder der Reihenfolge im Impfschema – aus Sicherheitsgründen ein Verfallsdatum haben, das genau nach einem Jahr nach Ausstellung des Zertifikats erreicht wird. Da ab Mitte Juni 2021 die ersten Impfzertifikate ausgestellt wurden, laufen in den nächsten Tagen die ersten so ausgestellten Impfzertifikate planmäßig ab und werden damit ungültig. Zwar gilt ein Impfschutz nach einem vollständig durchgeführten Impfschema weiterhin, mit abgelaufenen Impfzertifikaten ist jedoch keine Authentifizierung mehr möglich.

Automatische Aktualisierung von Zertifikaten nach Update

Die Aktualisierung von ablaufenden Zertifikaten ist dabei sehr einfach – Sie müssen nichts weiter tun, außer die angebotenen Updates der Corona-Warn-App installieren. Läuft ein Zertifikat ab, wird dann zukünftig kurz vor dem Ablauf das entsprechende Impfzertifikat automatisch neu generiert und in der App bereitgestellt.

Wenn Sie noch ein ausgedrucktes Impfzertifikat haben, dann ist dieses gedruckte Impfzertifikat nach Ablauf ebenfalls nicht mehr gültig. Wenn Sie das gedruckte Impfzertifikat ebenfalls einsetzen, müssen Sie dieses Impfzertifikat ebenfalls aktualisieren. Ein aktualisiertes Impfzertifikat können Sie mithilfe Ihres gelben Impfausweises in der Apotheke erhalten.

Tipp: Wenn Sie sowohl die Corona-Warn-App und das gedruckte Impfzertifikat einsetzen, können Sie auch warten, bis Sie in der Corona-Warn-App ein neues Zertifikat erhalten und in der App eine Druckversion erstellen, die dann als PDF-Datei exportiert werden kann. Der Ausdruck dieses PDF-Dokuments erzeugt dann exakt das gedruckte Impfzertifikat, das sie in der Form auch in der Apotheke erhalten würden.

Was passiert mit „Impfkarten“?

Viele Apotheken haben in der Vergangenheit kostenpflichtige „Impfkarten“ in Form von Plastikkarten verkauft, die eigentlich nicht notwendig sind. Das darauf ausgedruckte Impfzertifikat entspricht genau dem, das auch auf dem amtlichen Impfzertifikat aufgedruckt ist. Das bedeutet, dass alle kommerziellen Impfkarten nicht nur unnötiges Geld gekostet haben, sondern ebenfalls ein Jahr nach Ausstellung des ursprünglichen Impfzertifikats ungültig werden.

Lassen Sie sich daher in der Apotheke bei einer Verlängerung Ihres Impfzertifikats nur ein amtliches Impfzertifikat ausdrucken, dass Sie mithilfe Ihres Impfausweises kostenlos erhalten. Eine zusätzliche und kostenpflichtige „Impfkarte“ benötigen Sie nicht!

Besim Karadeniz
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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.