Vorsicht bei Geldforderungen von vermeintlichen Verwandten, die per Messenger-Diensten Kontakt aufnehmen.
(Lesezeit: 2 Minuten)Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Vor einer neuen Masche aus der schier unendlichen Welt von so genannten „Schockanrufen“ warnt aktuell die Polizei. Dabei hat die Weiterentwicklung nichts mehr mit Anrufen an sich zu tun, sondern mit Messenger-Diensten.
In einem aktuellen Fall, so das Polizeipräsidium Pforzheim, habe ein Mann eine WhatsApp-Mitteilung seiner vermeintlichen Tochter auf sein Mobiltelefon erhalten, in der diese mitteilte, dass sie eine neue Handynummer habe. Die angebliche Tochter bat dann den Geschädigten, eine offene Rechnung zu begleichen. Da der Geschädigte davon ausging, seiner Tochter in einer Notsituation zu helfen, überwies er die benötigte Summe von knapp 2.000 Euro.
Ein Anruf der „richtigen“ Tochter ergab am nächsten Tag, dass diese weder eine neue Telefonnummer habe, noch um Geld bat. Glücklicherweise konnte die Überweisung noch durch das Geldinstitut unterbrochen werden und es kam zu keinem Geldschaden.
Grundsätzlich sollte bei allen Kontaktaufnahmen, in denen vermeintliche Angehörige schnell Geld fordern, immer geprüft werden, ob auch tatsächlich der „echte“ Angehörige am anderen Ende ist. Reagieren Sie daher auf entsprechende Anrufe oder Nachrichten nicht, sondern kontaktieren Sie selbst Angehörige auf den Ihnen bekannten Kontaktwegen, um sich zu vergewissern. Lassen Sie sich auch nicht durch angebliche Dringlichkeit bedrängen.